Ist Zoom Bombing eine "Straftat"?

7 Antworten

Nein, es ist keine Straftat. Das Problem liegt zwar in erster Linie bei Zoom, weil die eine Teilnahme mittels Link ermöglichen und keine zusätzlichen Sicherungsfunktionen eingebaut haben (deshalb Finger weg von Zoom), aber eine Straftat ist es nicht.

Trotzdem ist es kindisch, nervig und mitunter peinlich für Dich. Es wären aber zivilrechtliche Schritte denkbar, das kommt aber darauf an, was Du bei Deinem "Bombing" so machst.

Ich weiß nicht, ob es eine Straftat ist, aber es geht gar nicht. Wer so etwas macht, ist entweder geistig im 5. Lebensjahr stehen geblieben oder bekommt zu wenig Aufmerksamkeit.

Das kann es sein. Es kommt darauf an, ob man dort regulärer Teilnehmer ist oder ob nicht. Im Allgemeinen sind Störungen eher ein Fall für zivile Verfahren, wenn es denn jemand so will, und nicht für das Strafgesetzbuch. Kommt aber ein Einbruch ins Netzwerk hinzu, wird es kriminell.


Außer "kindisch" werfe ich mal das virtuelle Hausrecht in die Mitte. Hier könnte sich eine Besitzstandsstörung ergeben. Wäre zwar keine Straftat, könnte aber zivilrechtlich empfindlich teuer werden.

rechtlich gesehen nicht aber es könnte nervig sein

Woher ich das weiß:Hobby