Ist man als Stadtinspektor nach dem Studium öffentliche Verwaltung verbeamtet?

6 Antworten

Als Stadtinspektor ist man Beamter. Stadtinspektor ist nämlich die Amtsbezeichnung eines Beamten im Einstiegsamt des gehobenen Dienstes der Stadtverwaltung.

Als Stadtinspektor erhält der Beamte seine Bezüge nach der Besoldungsgruppe A9.

Die Grundamtsbezeichnung Inspektor wird je nach Dienstherr mit anderen Zusätzen geführt:

  • Regierungs-
  • Zoll-
  • Kreis-
  • Brand-
  • Verwaltungs-
  • Justiz-
  • Justizverwaltungs-
  • Steuer-
  • Bundesbank-
  • Bau-

Bei den meisten Amtsbezeichnugen ist auch schon ersichtlich, wo der Beamte beschäftigt ist, ohne vorher den Dienstherrn zu kennen.

Darüberhinaus gibt es noch die Amtsbezeichnungen (Stadt-)Amtsinspektor, welcher im Endamt des mittleren Dienstes ist und auch nach A9 besoldet wird, und (Stadt-)Oberinspektor, der im gehobenen Dienst nach A10 besoldet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Im Rahmen des Studiums bist Du Beamter auf Widerruf und dadurch jederzeit kündbar. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet spätestens mit dem Ende Deines Studiums.

Nach dem Studium kann es also sein, dass Du

  1. gar nicht angestellt wird
  2. als Angestellter in ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis übernommen wirst oder
  3. als Stadtinspektor ins Beamtenverhältnis übernommen wirst.

Es gibt auch die Konstellationen, dass man Dich zuerst in ein Angestelltenverhältnis übernimmt und Dich (gute Leistungen vorausgesetzt) nach 6 Monaten oder einem Jahr verbeamtet.

Arbeits- bzw. laufbahnrechtlich ist das alles möglich.

Die meiste Behörde verbeamten ihre (guten) Anwärter später, auch weil diese sonst zu anderen Dienstherren abwandern würden, die eine Verbeamtung anbieten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Da hier nur teilweise richtige antworten gegegen worden sind:

Nach dem Studium bist du NICHT automatisch Beamter. Du musst dich schon auf eine entsprechende Stelle bewerben. Nicht jede Verwaltungsstelle ist auch automatisch eine Beamtenstelle, da muss man dann sich schon die "richtige" aussuchen.

"Inspektor" darf man sich jedoch erst nennen, wenn man tatsächlich verbeamtet worden ist, das wird man nicht automatisch nach Studienende.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung