Ist es schlimm wenn man ein Blowjob mit 14 bekommt?

10 Antworten

Das ist nicht schlimm, das muss jeder für sich selber entscheiden.
Manche haben ihr erstes mal schon mit 12, andere mit 17 oder erst mit 20.
Da gibt es keine Gesetze, Regeln oder sonst was, jeder wie er will und bereit ist. ☺️

Thjjj  01.10.2015, 16:07

Natürlich gibt es da Gesetze. Wenn antworten dann richtig!

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Fabian324342  04.11.2015, 19:44
@Thjjj

Bin 13 und .... und wenns keinen stört sollen sie doch machen wenns spaß macht ganz ehrlich.

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Memegaming2  16.10.2020, 22:39

Naja ein Gesetz gibt es schon wenn ich als 14 jähriger an eine 6 jährige ran machen würde, würde ich schneller in Handschellen liegen als ich: "ich zeig dir nen richtigen Hasen„ sagen kann wobei ich das auch nicht tuen würde da ich nicht auf Mädchen die jünger als ich sind stehe (bin ja nicht pedophil) und 2. weil es einfach illegal ist und ich keinen Bock habe das volle Programm der Exekutive zu spüren zu bekommen

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Na und? Einvernehmliche, sexuelle Handlungen gehen niemanden was an außer die Beteiligten. Mit anderen Worten: wenn beide es wollten, lass sie doch, geht dich nichts an. Egal wie alt sie sind.

StreetKinGzZ 
Fragesteller
 23.09.2015, 19:58

Mich geht das auch nix an aber mein Freund hatte Angst dass sie es weitererzählt und da er kein Gutefrage Acc. hat hab ichs von meinem Gefragt..

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Meinst Du vom Gesetz her?

Es kommt darauf an, wie alt das Mädchen ist. Wenn sie schon volljährig ist, hat sie sich strafbar gemacht.

StreetKinGzZ 
Fragesteller
 23.09.2015, 19:57

ne die ist auch 14

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lenamarlen123  25.09.2015, 02:02

Nein das stimmt nicht. Ab 14 ist man sexuell mündig und darf mit jedem sexuelle Handlungen vollziehen.Einzige Ausnahme ist wenn ein Abhängigkeits Verhältnis besteht z. B. Lehrer ect

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Kommt auf IHR Alter (und das Land) an!

  • In Deutschland: Wenn sie auch 14 oder älter war, dann ist alles OK. Wenn sie hingegen U14 war, dann war das eine Straftat seinerseits. Dann sollte sie das also nicht gerade herumerzählen. Wenn sie 13 war, dann könnte ein Verfahren noch eingestellt werden. Aber wenn sie 12 oder jünger war, dann ... - außer, sie sieht aus wie 14 oder älter, und er kannte ihr Alter nicht ("Tatbestandsirrtum").
  • In Österreich: Fast wie in D. Nach oben gibt es auch keine Altersbegrenzung, ihr Mindestalter liegt hier hingegen bei 13.
  • In der Schweiz: Sie hätte nicht unter 11 sein dürfen, bzw. SIE hätte sich strafbar gemacht, wenn sie 17 oder älter war (3-Jahres-Abstandsregel).

Das eigentlich Entscheidende ist, ob es für beide mindestens okay war. Aber das ist ja immer so.