eine freundin von mir ist jetzt seit 2 monaten mit einen 31-jährigen mann zusammen, ich persönlich finde das nicht so gut ich finde den altersuntschied vieeel zu groß aber das ist ja ihre sache ich wollte nur einfach mal wissen ob es denn rechtlich erlaubt ist das sie einen 31 jährigen freund hat obwohl sie noch keine 18 ist?

ja, sicher
ziuwari am 18. August 2009 23:28 
Ich sehe hier - falls überhaupt der sexuelle Bereich gemeint ist - bisher keine strafbare Handlung.
nein, erst wenn du 18 bist

ja, ist erlaubt, sie kann auch einen 100-jährigen Freund haben, wenn sie das möchte.

Freund haben ist egal. Nur was die miteinander machen nicht! Stichwort: Verführung Minderjähriger!
Nicoli am 18. August 2009 23:19 leider falsch. weiß aus dem eigenen bekanntenkreis, da gibt es probs mit der 15jährigen tochter, dass sie ab 14 selbst entscheiden darf, mit wem sie schläft ! das wurde den eltern beim jugendamt gesagt. und der sogenannte freund des mädels ist schon über 40 !!!! was soll man dazu noch sagen ???
was?? das hät ich jetzt nie gedacht das das jugendamt da nichts unternimmt... der mann könnte ja der vater von dem mödchen sein

es ist nicht der hier, oder? ;-) http://www.gutefrage.net/frage/ich-30-j-theologiestudent-liebe-17-jaehrige
nein der ist es nicht ;)
ja, der altersunterschied ist egal. erst wenn sex im spiel ist kann es illegal sein
ziuwari am 18. August 2009 23:26 ok ich merke schon ihr seit geteilter meinung aber spielen da die eltern nicht auch eine große rolle ob es strafbar ist oder nicht? ich mein wenn die eltern nix dagegen haben was soll dann groß passieren?
bitmap am 18. August 2009 23:27 ''aber spielen da die eltern nicht auch eine große rolle ob es strafbar ist oder nicht?''
Was strafbar ist, legt hier das StGB fest, nicht die Eltern.
ziuwari am 18. August 2009 23:27 http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem
dann sie hier, eindeutige tabelle
Erlaubt ja, Geschlechtsverkehr ist auch erlaubt im Einvernehmen. Aber ich würde als 31 jähriger mich davor hüten mit deiner Freundin was zu haben. Auf Antrag wird es nämlich verfolgt. UNd man weiß ja wem man eher glaubt, wenn Vergewaltigung im Raume steht.

ja, solange er ihr keinen harten alkohol gibt ist es legal... paradox aber legal.

NEin, in deutschland ist man erst mit 18 volljährig, das bedeutet ; wenn man den 31 jährigen anzeigen würde, wäre es verführung minderjähriger!!!
ziuwari am 18. August 2009 23:27 
Erst ab der Volljährigkeit, mit 18 Jahren. Dein Freund macht sich strafbar, Verführung Minderjähriger!!
bitmap am 18. August 2009 23:15 Falsch.
Wird nur auf Antrag verfolgt.
istie am 18. August 2009 23:16 Stimmt nicht
Pilaris am 18. August 2009 23:17 Wenn man es keinem erzählt, kann auch keiner dagegen vorgehen...weil´s keiner weiß! Das ist klar. Aber die Frage lautet ja, was rechtlich erlaubt ist...und es ist nicht erlaubt!
bitmap am 18. August 2009 23:20 Es wäre nur strafbar unter den im § 182 StGB genannten Kriterien ... und davon steht hier nichts.
Pilaris am 18. August 2009 23:22 Hab das Buch nicht, führ mal die Kriterien auf..interessiert mich wirklich!
bitmap am 18. August 2009 23:22
Pilaris am 18. August 2009 23:23 Nun ja, das ist ja nun wirklich etwas anderes!!!! Trotzdem danke für die Erklärung von § 182 StGB.
bitmap am 18. August 2009 23:33 Das sind die Kriterien unter denen so eine Beziehung strafbar wäre.
Grob gesagt: Eine Beziehung zwischen einem 31-jährigen und einer 17-jährigen ist nicht von vornherein bzw. grundsätzlich strafbar.
nein!
Doch
nein,is net erlaubt
Das ist Verführung Minderjähriger..ist im Gesetz so festgelegt...erst mit 18..Volljährigkeit!!
''Das ist Verführung Minderjähriger.''
Den Straftatbestand gibts im StGB nicht.