15-jährige mit 18jjährigen erlaubt?

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Ich kann zu diesem Thema immer nur wieder heinmuecks Tipp empfehlen.

http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem
Es geistern so viele falsche Antworten herum - hier steht die richtige! :-)

sanne172  27.07.2010, 18:28

Zu Deiner Frage: Es ist erlaubt :-)

sanne172  08.10.2010, 00:50
@sanne172

Danke schön :-)

Ja das ist richtig. Um das übliche Dumme gerede zu vermeiden:

§176 StGB verbietet sexuelle Handlungen mit Personen unter 14.

§182 StGB stellt sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 unter Strafe, WENN eine Zwangslage vorliegt oder ein Entgeld gezahlt wird.

Ist alles freiwillig liegt somit keine Norm vor die das ganze unter Strafe stellt, es ist völlig legal.

Wer das anders sieht soll mit bitte ein entsprechendes Gesetz zeigen.

Das sagt Wikipedia dazu:

Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden

Ja, das ist erlaubt. Seltsam, dass hier immer wieder behauptet wird, dass das verboten sei. Würde mich mal interessieren, woher die Leute diese feste Überzeugung nehmen. Wo bitte schön steht das Verbot denn?

Yerayia  27.07.2010, 18:39

Würd ich auch gern wissen.

JAAAAAA! Es ist erlaubt. Mein Freund war 21 als ich 15 war. Da meine Mutter im Gericht gearbeitet hat, kann ich dir zu 100%iger Sicherheit sagen, dass es erlaubt ist. Sie ist über 14, darf also vom Gesetz her GV haben. Du sowieso. Wenn es im gegenseitigen Einverständnis passiert, brauchst du dir keine Gedanken machen. Probleme KÖNNTE es allerdings geben, falls ihr euch trennen solltet und sie behauptet, sie hätte das alles nicht gewollt. Ich hoffe mal, dass sie das nicht machen wird.

Liebe Grüße Jenni

Aronphoenix  27.07.2010, 22:58

Wobei 15-21 unter Umständen strafbar sein könnte.

Yerayia  27.07.2010, 23:00
@Aronphoenix

Nein ist es nicht :) Wie gesagt, meine Mutter hat im Gericht gearbeitet und sich vorher erkundet. Wäre nur Strafbar, wenn ich es nicht wollen würde. Es ist sogar vom Gesetz her erlaubt, wenn eine 16 Jährige mit einem 44 Jährigen was hat. DAS gehört meiner Meinung verboten, aber naja, wo die Liebe hinfällt, oder auch nicht.

LG

Aronphoenix  27.07.2010, 23:14
@Yerayia

Nö, das ist völlig ok.

Ich gebe dir auch Recht da 15-21 erstmal erlaubt ist.

Es KANN aber Strafbar sein auch wenn du es willst. §182 StGB sagt dazu in Abs.3:

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Das mit der Geistigen Reife muss im Einzelfall festgestellt werden. Wird in den meisten fällen auch bestätig und ist somit nicht Strafbar. Wie du in Abs.5 sehen kannst, wird das auch nur auf Antrag verfolgt. Also ziemlich selten.

Es kann also strafbar sein, auch wenn es das meisten nicht ist :D

Yerayia  27.07.2010, 23:24
@Aronphoenix

Jop. Aber ist mit dem Punkt 1 nicht gemeint, dass er sie dazu "zwingt"? Oder hab ich das falsch verstanden, denn mißbrauch, in dem Falle, bedeutet für mich nicht, dass es freiwillig war.. ODer versteh ich da jez gerade was ganz arg falsch?

Aronphoenix  28.07.2010, 11:15
@Yerayia

Das heißt, das MIßbrauch vorrausgesetz wird, also das es als Mißbruach gesehen wird, egal obs jetzt freiwillig war oder nicht.

Das ist z.B. auch bei §176 StGB so. Der vierbietet sexuelle Handlungen mit Personen unter 14. Und da wird auch gesagt: "Wer eine Person unter 14 Jahren dadurch Mißbrauch...". Da ist es dann auch egal obs jetzt beide wollten oder nicht, es wäre eine Straftat.

Aber bei 182 kommt es ja zum glück noch auf die geistige reife an, die meistens vorhanden ist und das ganze nicht mehr zu einer Straftat macht.