Ist es Pflicht beim Globus-Einzelhandel vor dem Einkauf den Rucksack abzugeben?
Ich war heute wie gewohnt beim Globus einkaufen und habe wie sonst auch meinen Rucksack getragen.
An der Kasse hat mich dann eine augenscheinlich mit ihrem Leben unzufriedene ältere Kassiererin in einem unhöflichen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass ich meinen Rucksack beim einkaufen nicht tragen dürfte...
Ich war dann etwas verwundert und habe höflich gefragt wieso es auf einmal "Pflicht" ist und gefragt, ob es vielleicht an einer schlechten Inventur liegt.
Sie meinte dann, dass das ja schon seit über 20 Jahren so sei, also auch wo es real noch gab.
Komischerweise hat mich seit meiner Kindheit (also auch wo es real noch gab)noch nie einer drauf angesprochen und ich bin fast immer mit Rucksack einkaufen gegangen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Danke im voraus :)
4 Antworten
Abgesehen davon, dass das bei real,- nicht vorgeschrieben war, zählt das zu den Dingen, die rechtlich gleich mehrere Grauzonen berühren - und im Zeitalter der Müllvermeidung sind solche Modelle sowas von antiquiert ...
Aber hier hilft tatsächlich nur eines:
Schriftlich bei der Geschäftsleitung beschweren und dann mit den Füßen abstimmen, d.h. dort nicht mehr einkaufen, wenn die das nicht ändern.
Worüber er sich beschweren soll? Über die Praxis. Und nicht jede Hausordnung ist rechtskonform, das Thema ist nicht trivial, da treffen verschiedene Rechtsgebiete aufeinander.
Wenn ein Handelsunternehmen festlegt, dass seine Märkte nicht mit einem Rucksack betreten werden dürfen, ist das nachvollziehbar. Entweder hält man sich daran (wobei es bestimmt die Möglichkeit gibt, den Rucksack vor der Kasse zu deponieren), oder man geht woanders einkaufen.
Welche Rechtsgebiete sollen da aufeinandertreffen?
Wie wäre es mit Hausrecht, Haftungsrecht, allgemeinem Persönlichkeitsrecht, Strafrecht, ...
Inwiefern sollte sie sich im Wege stehen? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und ob:
Verpflichtet Dich der Händler - Hausrecht - zur Taschenabgabe, obwohl gerade bei einem Mehrwegtransportbehälter dessen Nutzung gesellschaftpolitisch und ökologisch erwünscht und damit als üblich anzusehen ist, ist er aber nicht bereit, bei Verlust, beispielsweise durch ein aufgebrochenes Schließfach zu haften - Haftungsrecht -, befinden wir uns im Grenzbereich der Nötigung - Strafrecht -, ein fragwürdiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist es ohnehin, niemand würde einer Frau verbieten, die Handtasche mitzunehmen ...
Niemand wird gezwungen, dort einzukaufen, wo ihm das Hausrecht nicht gefällt.
Dennoch können auch hausrechtliche Regeln rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein.
Bestimmt nicht, wenn sie durch den Diebstahlschutz begründet sind.
Der Zweck heiligt nicht immer die Mittel - aber es ist müßig, hier treffen eben verschiedene Rechtspositionen aufeinander und das Thema ist alles andere als einfach und eindeutig.
Abgesehen davon, dass das bei real,- nicht vorgeschrieben war, zählt das zu den Dingen, die rechtlich gleich mehrere Grauzonen berühren - und im Zeitalter der Müllvermeidung sind solche Modelle sowas von antiquiert ...
Ich dachte es geht darum den Rucksack einzuschließen bevor ich das Geschäft betrete?! Was hat das mit Müllvermeidung zu tun - oder was habe ich nicht verstanden?
Man muss ja die Sachen auch wieder abtransportieren - und da ist ein Rucksack eben um Klassen umweltfreundlicher als jede Tüte. Aber irgendwie muss letztlich, sonst ist das allenfalls eine Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten, klar sein, was passt.
Was redest du immer von einer Tüte?
Der Rucksack kann doch wieder aus dem Fach geholt werden und dann kann ich die gekauften Sachen verstauen. Bis zur Kasse muss ich die Artikel auch transportieren, ob in der Hand, im Einkaufskorb oder Einkaufswagen. Es dreht sich doch nur um den vorher eingeschlossenen Rucksack. Wo ist da dein Problem?
Aber irgendwie muss letztlich, sonst ist das allenfalls eine Schätzung auf Basis von Erfahrungswerten, klar sein, was passt.
Deine Rätsel gehen mir auf den Nerv. Was willst du eigentlich?
Beim Mediamarkt gibt es extra Schließfächer für Rucksäcke und Taschen. Die Kunden werden mit einem Schild gebeten, diese zu benutzen. Ob es Pflicht ist, glaube ich nicht. Dann musst Du Dir aber an der Kasse gefallen lassen, dass der Rucksack kurz kontrolliert wird.
Dieses Gebot ist vermutlich von MA und Kunden nie ernst genommen worden.
Jetzt gab es vermutlich eine Schulung der MA zukünftig darauf zu achten, weil vielleicht vermehrt Diebstähle z.B. durch die Coronakrise vorgekommen sind.
- Rucksack deponieren oder dort nicht mehr einkaufen.
Was hat das aber alles mit der angeblichen schlechten Laune der MA zu tun?
Hallo, Jan8000.
So etwas kannst du bei der Information von Globus erfahren.
Ich kenne deren Bestimmungen nicht, aber eine Kassiererin kann das definitiv nicht bestimmen.
Allenfalls kann sie dich bitten, deinen Rucksack zu öffnen, dazu ist sie befugt.
Wenn dir das wieder passiert, wendest du dich an den Marktleiter.
Mit lieben Grüßen, Renate.
Nicht einmal dazu ist die Kassierein befugt, dafür müsste ein konkreter Verdacht bestehen. Und solche Bestimmungen sind rechtliche Grauzonen, das ist ein alles andere als triviales Gebiet, vor allem aber ist so etwas in Zeiten der Müllvermeidung (keine Plastiktüten mehr) total überholt und antiquiert.
Bitten kann die Kassiererin sehr wohl, der Kund kann aber ablehnen.
Die Kassiererin hat lediglich darauf hingewiesen, dass der Laden mit einem Rucksack nicht betreten werden darf. Das wird sie sich bestimmt nicht ausgedacht haben. Welchen Sinn sollte es haben, sich an einen Mitarbeiter zu wenden, wenn der Fragesteller erneut gegen das Hausrecht verstoßen haben sollte?
Es gibt keine Grauzonen. Entweder ist Etwas verboten. Oder Etwas ist erlaubt.
Worüber soll er sich beschweren? Dass die Mitarbeiterin auf die Hausordnung hingewiesen hat?