Ist es möglich in der Fahrschule während der Fahrstunden und Führerscheinprüfung eine Kamera, wie z. B. GoPro zu nutzen?
Als Argument dafür, wenn sie die Frage hätten, wozu, würde ich "Fahrstil begutachten" nutzen.
Was könnte dagegen sprechen? Privatsphäre in öffentlichem Raum? Dann wäre die Lage katastrophal - und kaum zu beheben. Aber wenn nicht, was sonst?
Kamerahalterung nicht realisierbar, ohne das Fahrzeug zu beschädigen? Keine Lust von den Personal auf Extraaufwand? Und wenn ich den Extraaufwand extra bezahle, dann doch Lust?
Zur Not würde ich die Fahrschule auch wechseln.
Ist die Antwort auf die Frage abhängig von genauer Führerscheinklasse? Also gibt es ein Unterschied zwischen den Kategorien A (Motorrad) und B (Auto)? Oder ist die Nutzung von der Kamera abhängig von der Führerscheinklasse?
5 Antworten
Warum will man seine dicken Stürze unbedingt aufnehen also schmink dir den Blödsinn ab jeden Furz aufzunehen was sich so oder so nicht lohnt man soll fahren lernen und nicht Blödsinn aufnehmen den dann kümmert
man sich mehr wie die Bilder aussehen als um das lernen das kannst Du machen wen du den Schein hast und dir auf einer abgesperrten Strecke die Knochen brichst auf der Strasse sollte man nicht seine Unfähigkeit mit Aufnahmen zur Show stellen davon gibt es schon viel zu viel im Netz .
So was wird jeder Fahrlehrer verbieten und auch jeder Prüfer mit solche Kinderspielereien ,
Google mal "Dashcam Deutschland". Du wirst sehen dass die rechtliche Situation in Deutschland alles andere als klar geregelt ist. Wenn du die Aufnahmen ins Internet stellen möchtest, spätestens dann begibst du dich auf dünnes Eis.
Wenn es darum geht einfach nur nach einer Fahrstunde zu schauen, was du besser machen könntest, mit deinem Fahrlehrer zusammen, glaube ich nicht, dass es problematisch sein sollte.
Letztendlich ist die Frage, ob dein Fahrlehrer einverstanden ist.
Ich habe neulich Aufnahmen gemacht. Ich hab die Gopro einfach auf die schwarze Platte gestellt, mit der sie ausgeliefert wurde, die Linse gegen die Scheibe gelehnt und es hat gehalten. Kein technischer Aufwand nötig...
Bei der Prüfung verboten, bei den Fahrstd. ist es Fahrlehrersache.
Zulässigkeit in der praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung bzw. die Entscheidung des aaSoP ist ein Teil eines Verwaltungsaktes,
der im Rahmen der geltenden Verordnungen und Richtlinien nicht öffentlich
ist.
Betroffen sind:
Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes
(allgemeine Persönlichkeitsrechte „Recht am eigenen Wort“)
Kunsturhebergesetz (KUG) „Recht am eigenen Bild“
Datenschutzrechte
Datenschutzgesetz
Das Datenschutzgesetz ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. alles ist
verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Erlaubt ist eine Tätigkeit, wenn
eine persönliche Erlaubnis des Betroffenen vor der Verarbeitung vorliegt oder
ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift vorliegt.
Gegenüber allen speichernden Stellen hat der Betroffene das Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung und Sperrung.
Diese Rechte sind unabdingbar, das bedeutet, dass sie nicht entziehbar sind. Verzichtserklärungen
des Betroffenen sind ungültig.
Es besteht weiterhin das Recht auf unaufgeforderte Benachrichtigung, Schadensersatz,
Einsicht in die Datenregister der Kontrollbehörden und Anrufung des Datenschutzbeauftragten.
Aus diesen Gründen sind:
Elektronische Aufzeichnungen jeglicher Art im Rahmen der praktischen
Prüfung unzulässig.
Aufzeichnungssysteme (z.B. GPS-System) grundsätzlich während der Prü-
fung auszubauen bzw. abzumontieren.
Hinweis: Das gilt nicht für Aufzeichnungssysteme, die von Finanzämtern als elektronische
Fahrtenbücher anerkannt werden und bei denen keine audio-visuelle Aufzeichnung
stattfindet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre
TÜV NORD Mobilität
Also ich denke das geht, vorausgesetzt der Fahrlehrer ist damit einverstanden, dass er mit auf dem Video ist. Aber sonst sehe ich da kein Problem. Frag einfach Mal in deiner Fahrschule nach.
Von deiner These Privatsphäre im öffentlichen Raum würde ich Abstand nehmen. Du hast ja nicht das Ziel eine bestimmte Person zu Filmen, sondern du filmst aus einem anderen Grund. Wenn du dir Mal auf YouTube die ganzen Motovlogger die während ihren Motorradfahren filmen anguckst, gibt es da auch kein Problem.
Frag einfach mal bei jeder Fahrschule Nach,ob du eine Kamera benutzen darfst.Wenn von 10 2 ja sagen ,dann gehst du zu denen die Ja sagen haha das ist doch ganz logisch :)
Von wem verboten?
Auch wenn verboten, dann sollte man zumindest versuchen, den Verbot, wenn er keine wirkliche Begründung hat, z. B. Unfallgefahr zu senken, auch zu bekämpfen.