Ist der Verkäufer eines Fertighauses gesetzlich gezwungen, ein Raumluftgutachten vorzulegen?
Ältere Fertighäuser bis ca. 1988 haben Probleme mit Schadstoffbelastungen der Raumluft, weil damals die Verwendung von Holzschutzmitteln üblich war, die jetzt Formaldehyd und ähnliches ausdünsten. Die Frage ist nicht, ob die Anfertigung eines Raumluftgutachtens sinnvoll sein kann oder ob manche Kreditinstitute die Kauffinanzierung von einem solchen Gutachten abhängig machen.
Die Frage ist, ob der Verkäufer zur Vorlage eines solchen Gutachtens gesetzlich gezwungen ist.
2 Antworten
Soweit mir bekannt ist, ist ein Gutachten bezüglich der Raumluft nur eine Empfehlung und keine Pflicht. Es kann evtl. nur angeordnet werden, falls ein gesundheitliches Problem auftritt und es mit den Chemikalien bzw. Asbest zusammenhängt.
Wie du vermutlich selber auch weißt, können auch Banken solch ein Guthaben fordern.
Aber eine Verpflichtung an das Bauunternehmen oder Käufer/Verkäufer würde ich ausschließen.
Die Rede ist immer von "Empfehlungen".
keiner muß gesetzlich ein haus kaufen .
Ist diese Antwort gerade ernst gemeint?