ISt das eine Ordnungswidrigkeit wenn man ein Handy am Steuer nur in der Hand hält?


21.03.2024, 15:05

Aber nicht benutzt.

8 Antworten

In § 23 StVO ist von "benutzen" die Rede und dass es "hierfür" nicht gehalten werden darf.

Mehrere Oberlandesgerichte haben mittlerweile bestätigt, dass das reine Halten ohne (bestimmungsgemäße) Benutzung daher keinen Verstoß darstellt (siehe z.B. hier).

Wenn man es also lediglich von einem Ort an den anderen legt, ist das in Ordnung. Selbst dann, wenn man gerade über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung ein Telefonat führt (siehe hier).

Auch wenn man es benutzt, um eine Mücke auf dem Oberschenkel zu erlegen, dürfte das erlaubt sein, weil kein "bestimmungsgemäßes" Benutzen vorliegt.

Wenn man es aber längere Zeit in der Hand hält und dabei womöglich noch (immer wieder) auf das Display guckt, dann dürfte ein Richter in seiner freien Beweiswürdigung wohl von einem Benutzen ausgehen.

Das Smartphone kann sogar ausgeschaltet sein. Sobald du es in die Hand nimmst, ist es illegal. Was viele hingegen nicht wissen: Bedienst du das Smartphone, während es z.B. in einer Handyhalterung steckt, ist das grundsätzlich nicht verboten, solange du dich auf den Verkehr konzentrierst. An einer Ampel wäre das also kein großes Problem. Es wird natürlich immer dann zum Problem, wenn es einen Unfall gegeben hat.

Das findest du in § 23 StVO Abs. 1a:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Auch wenn der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist, darfst du das Handy übrigens nicht in die Hand nehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Wenn du den Motor am Laufen hast und zb an einer Ampel stehst: ja.

Nein. Das ist nicht in Ordnung und kostet 100,- EUR und 1 Punkt!

Wenn dabei der Motor läuft ja.

TechnikSpezi  21.03.2024, 15:27

Ich mache es noch genauer: Selbst wenn der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist, ist es noch verboten.

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