Inkassobüro will mich hops nehmen, soll ich das einfach so zulassen?

9 Antworten

Also.

Zunächst einmal ist wichtig, wie der genaue Zeitablauf war und ob man entsprechend in Verzug war. Das ist der erste Ansatzpunkt. Denn wenn du nicht in Verzug warst, gibt es ganz grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten.

Darüber hinaus ist der einzige Weg, dass Klarna Kosten entstehen und tatsächlich dann ein Schadensersatz zu zahlen ist. Den du entsprechend verursacht hast.

Nun aber der Punkt: Im Masseninkasso versprechen die Inkassos den großen Konzernen immer, kostenlos zu arbeiten. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Inkassos keine Kosten verursachen. Entsprechend musst du auch keinen Schadensersatz zahlen.

Davon abgesehen sind 85€ aber auch zu viel. Maximal wäre eine sogenannte Gebühr für ein Schreiben einfacher Art relevant (in Summe 18€).

Der BGH war da auch durchaus eindeutig, was solche Sachen angeht. Da ist kein Spielraum, auf Grundlage der Gesetze etwas von dir zu verlangen.

Selbst wenn du einen Fehler gemacht hast und den Verwendungszweck falsch angegeben hast.

Ich würde daher einfach dem Inaksso schreiben, dass es längst bezahlt ist, dass man abstreitet, dass sie jemals eine Inkassodienstleistung erbringen und gemäß BGH-urteilen die Gebühr zurückweist.

Die meckern zwar, aber im Normalfall passiert da nichts weiter.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Die Inkasso-Kosten sind nicht geschuldet und das wissen die auch. Die nerven und schüchtern ein, um so vom Schuldner bezahlt zu werden. Falls dir ein Mahnbescheid zugestellt wird, musst Du natürlich aufpassen, dass Du die Widerspruchsfrist von zwei Wochen nicht versäumst. Isoliert von der bereits bezahlten Hauptforderung verfolgen diese Abzocker ihre Forderung sowieso nicht weiter, da sie wissen, dass sie dort verlieren und daher draufzahlten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich musst Du das Inkasso-Unternehmen bezahlen! Und das würde ich an Deiner Stelle fristgerecht tun.

mepeisen  26.11.2019, 09:52

Nein, muss man nicht einfach so. Ausschließlich der Vertragspartner des Inkassos (hier Klarna) ist verpflichtet, zu zahlen. Sonst erst mal niemand.

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PeterP58  26.11.2019, 15:14
@mepeisen

Ja, lies zwischen den Zeilen! :-) "Er" überweist der Firma die Inkasso-Gebühren und die Firma überweist dem Inkasso-Unternehmen die Gebühren. Also im Prinzip zahlt "Er" die Inkasso-Gebühren!

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mepeisen  26.11.2019, 16:22
@PeterP58

Er hat der Firma die Hauptforderung bezahlt. Samt Mahngebühren.

Das ist dann ein beliebter Trick, dass das mit den Inkassogebühren verrechnet wird und behauptet wird, die Hauptforderung sei unbezahlt. Ein Trick, der aber nicht funktioniert. Das BGB schützt hier den Schuldner durchaus.

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Inkasso macht keinen Spaß. Die bekommen Geld dafür wenn die vor Gericht gehen.

Zahlen oder Anwalt einschalten - wird aber wohl nichts zu machen sein wenn du nicht pünktlich gezahlt hast

EXInkassoMA  26.11.2019, 11:44

Klarna hat noch nie explizit wegen vorgerichtliche Inkassogebühren geklagt in Deutschland. Selbst wenn der Schuldner im verzug war.

Gerichte würden diese Kosten streichen denn Klarna ist onlinebezahldienst.

Ist leider so

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