Inkassobüro will mich hops nehmen, soll ich das einfach so zulassen?
Ich hab das Geld bei Klarna zu spät einbezahlt und die haben ein Inkassobüro eingeschaltet, denen schulde ich jetzt nur noch 85 Euro da Klarna denen den Rest überwiesen hat. 85€ sind bearbeitetungskosten, Schreiben etc
Soll ich denen das überweisen? Dieses Inkassobüro ist nicht Mumm oder coeo etc das ist ein anderes Inkassounternehmen was sehr raffiniert ist..
Was soll ich jetzt machen? Hab dort angerufen, Klarna wie immer 0 Hilfreich und das Inkassounternehmen verlänger meine Frist jetzt, soll ich einzahlen?
Kann mir gut vorstellen das die vor Gericht gehen wenn ich Tote Maus spiele
9 Antworten
Also.
Zunächst einmal ist wichtig, wie der genaue Zeitablauf war und ob man entsprechend in Verzug war. Das ist der erste Ansatzpunkt. Denn wenn du nicht in Verzug warst, gibt es ganz grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten.
Darüber hinaus ist der einzige Weg, dass Klarna Kosten entstehen und tatsächlich dann ein Schadensersatz zu zahlen ist. Den du entsprechend verursacht hast.
Nun aber der Punkt: Im Masseninkasso versprechen die Inkassos den großen Konzernen immer, kostenlos zu arbeiten. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Inkassos keine Kosten verursachen. Entsprechend musst du auch keinen Schadensersatz zahlen.
Davon abgesehen sind 85€ aber auch zu viel. Maximal wäre eine sogenannte Gebühr für ein Schreiben einfacher Art relevant (in Summe 18€).
Der BGH war da auch durchaus eindeutig, was solche Sachen angeht. Da ist kein Spielraum, auf Grundlage der Gesetze etwas von dir zu verlangen.
Selbst wenn du einen Fehler gemacht hast und den Verwendungszweck falsch angegeben hast.
Ich würde daher einfach dem Inaksso schreiben, dass es längst bezahlt ist, dass man abstreitet, dass sie jemals eine Inkassodienstleistung erbringen und gemäß BGH-urteilen die Gebühr zurückweist.
Die meckern zwar, aber im Normalfall passiert da nichts weiter.
Die Inkasso-Kosten sind nicht geschuldet und das wissen die auch. Die nerven und schüchtern ein, um so vom Schuldner bezahlt zu werden. Falls dir ein Mahnbescheid zugestellt wird, musst Du natürlich aufpassen, dass Du die Widerspruchsfrist von zwei Wochen nicht versäumst. Isoliert von der bereits bezahlten Hauptforderung verfolgen diese Abzocker ihre Forderung sowieso nicht weiter, da sie wissen, dass sie dort verlieren und daher draufzahlten.
Die 85 Euro können etwas zu hoch angesetzt sein.
WIssen kann man das aber nur, wenn man die Ursprungsforderung kennt.
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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Dazu kommen dann noch ein paar wenige Auslagen (Porto, Telefon und solche Geschichten).
Natürlich musst Du das Inkasso-Unternehmen bezahlen! Und das würde ich an Deiner Stelle fristgerecht tun.
Er hat der Firma die Hauptforderung bezahlt. Samt Mahngebühren.
Das ist dann ein beliebter Trick, dass das mit den Inkassogebühren verrechnet wird und behauptet wird, die Hauptforderung sei unbezahlt. Ein Trick, der aber nicht funktioniert. Das BGB schützt hier den Schuldner durchaus.
Inkasso macht keinen Spaß. Die bekommen Geld dafür wenn die vor Gericht gehen.
Zahlen oder Anwalt einschalten - wird aber wohl nichts zu machen sein wenn du nicht pünktlich gezahlt hast
Klarna hat noch nie explizit wegen vorgerichtliche Inkassogebühren geklagt in Deutschland. Selbst wenn der Schuldner im verzug war.
Gerichte würden diese Kosten streichen denn Klarna ist onlinebezahldienst.
Ist leider so
Nein, muss man nicht einfach so. Ausschließlich der Vertragspartner des Inkassos (hier Klarna) ist verpflichtet, zu zahlen. Sonst erst mal niemand.