Inkasso Becker Wuppertal GFKL?

1 Antwort

Wo es keine Hauptforderung gibt - kann auch ein Inkasso nichts einfordern.

Alleine die "genannte Hauptforderung" ist absurd - ich kenne keinen Film auf DVD welcher auch nur angehend einen Preis von 143 Euro erreichen würde . Und eine längere postalische Korrespondenz - mehrfache Mahnungen müsste der Verleiher nachweisen.

Solange hier kein Mahnbescheid ins Haus flattert, würde ich auf diesem Schreiben / der Forderung widersprechen und dann nicht mehr weiter reagieren.

https://www.recht-freundlich.de/schufa/inkasso-schufa-eintrag


Kunstsand 
Fragesteller
 21.09.2019, 17:20

Hauptforderung ist 143 Euro. Wie die 143 Euro zusammenkommen wird nicht genannt. Ich denke mal dadurch das ich einen Film angeblich nicht zurückgegeben habe, sind monatliche Kosten über die Jahre dazugekommen. (aber ich habe keinen Film vergessen abzugeben)

Im Brief steht noch: Vertragsdatum 07.11.16 / Forderungsgrund: Mietvertragsforderung

7.11.16 bis 6.12.16 105 Euro Hauptforderung

1.01.17 bis 1.01.17 38 Euro Wiederbeschaffungswe

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