In welchen Fällen ist das legal, was du machst?
Also das Schreiben von z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und anderen akademischen Texten.
Macht man sich als Ghostwriter damit strafbar? Oder die Person, die die Arbeit am Ende einreicht? Was passiert, wenn das am Ende „rauskommt“? Unterschreibst du da dann auch immer eine Art Verschwiegenheitserklärung und sagst nie etwas über deine Klienten? Oder gehen diese erst recht offen damit um, dass nicht alles von ihnen selbst stammt?
Danke für die Antworten :)
1 Antwort
Rechtlich ist akademisches Ghostwriting nicht verboten. Ich verfasse Musterlösungen und wissenschaftliche Inhalte gegen Geld (an sich erstmal nichts schlechtes). Meine Kunden geben diese Antworten bzw. Ergebnisse dann jedoch als Ihre eigenen aus. Da ich mir bei jedem meiner Aufträge unterzeichnen lasse, du darfst das nicht als deine eigene Arbeit ausgeben und damit betrügen ziehe ich mich aus der Affäre.
Das Problem hat die Person die diese Arbeit dann als ihre Ausgibt da sie 1. Vertragsbrüchig wird und 2. meistens ein
Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) (danke ruhrgur)
Da sie an Eides statt versichert hat dass die Arbeit 100% ihre sei.
Wenn z.B. jemand nicht zahlt etc. dann hole ich mir meine Arbeit zurück was soviel heißt wie die Leistung die sie durch mich erhielt wird rückfällig / ich melde es der Uni sodass der Kurs nicht anerkannt wird etc.
Kurz um: ich gehe damit recht offen um.
ah, danke wusste nicht dass es das gibt. danke für die info. ist korrigiert
Da ich mir bei jedem meiner Aufträge unterzeichnen lasse, du darfst das nicht als deine eigene Arbeit ausgeben und damit betrügen ziehe ich mich aus der Affäre.
Da Du aber selber vorher genau weisst, das sie es trotzdem machen, Deine Arbeit auf diese Weise verwenden und Dich faktisch nur deshalb engagieren (und dafür bezahlen), machst Du es Dir damit zu einfach.
Du hast trotzdem (mindestens moralisch) eine Mitschuld.
Im Zweifel wärest Du nur sauber, wenn Du das bei Zuwiderhandlung auch jedesmal selber der zuständigen Prüfungskommission melden würdest und die Vertragsbrüche Deiner Kunden anzeigst, anstelle das „wissentlich zu ignorieren“.
Das ist aus meiner Sicht Beihilfe zum Betrug, da Du es wissentlich trotzdem machst und deren Betrug wissentlich zulässt / ignorierst und trotzdem nich weiteres Material dafür lieferst.
Du bist damit aus meiner Sicht nicht wirklich besser als der Betrüger selbst.
(mindestens moralisch) eine Mitschuld.
Moralisch und Ethisch definitiv.
Da ich nie weiß ob meine Kunden meine Arbeit als Ihre ausgeben zumal dies bisher in keinem Gespräch gesagt wurde dass die das vorhätten muss ich auch nichts melden.
Du bist damit aus meiner Sicht nicht wirklich besser als der Betrüger selbst.
Jeder hat da eine eigene Sichtweise. Manche so manche so.
Schwören darf man bei einer Uni meist nicht, das Ganze wäre daher eine Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) und kein Meineid, aber sonst alles richtig :)