In U-Bahn Fahrer Kabine mitfahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wirklich legal kommst du da als Außenstehender nicht rein. Außer du machst ein Praktikum beim Verkehrsunternehmen und selbst dann kommst du kaum da rein.

Die sind natürlich abgeschlossen und den Schlüssel hat nur befugtes Personal. Warum wohl ^^
Und eigentlich ist es auch verboten, dass das Personal da jemand reinlässt. Manche Triebfahrzeugführer machen das zwar trotzdem, aber das dürfte nur ein winziger Bruchteil sein. Ich hatte in Berlin mal das Glück, dass ich bei stehendem Zug reindurfte. Aber während der Fahrt lassen die dich da sicher nicht rein. Wie die TikTok-Kiddies da reingekommen sind... gute Frage.

Wenn du in einer U-Bahn diese Aussicht haben willst, fahr nach Nürnberg. Da fährt sie autonom und du kannst ganz vorn an der Frontscheibe stehen.

Ich bin mir sicher das geht nur wenn du Kontakte hast oder man erkannt wird. Ich denke die haben Kumpels, die dort arbeiten und sie mitnehmen können. In einem anderen Video habe ich einen Bildreporter gesehen, der bis ganz vorne zur Fahrerkabine gelaufen ist, geklopft hat und reingelassen wurde. Da denke ich er wurde erkannt oder der Lokführer war einfach sehr nett und hat ihn so reingelassen. Normalerweise kommst du da nicht rein. Die wissen ja nicht was du machen könntest und wer du bist.

Wenn Papi U-Bahn Fahrer ist nimmt er dich vielleicht mal mit.

verreisterNutzer  08.03.2022, 04:04

Der Fragesteller kommt aus Berlin. Hier also die BVG - Betriebsbereich U-Bahn - welche sämtliche U-Bahnzüge (Klein-und Großprofil) betreibt konkret nach einer Mitfahrgelegenheit im Fahrerstand befragen. Ansonsten für Betriebsfremde (nicht zum Zugpersonal gehörig) keine Chance.

Ausnahmen bestehen u.a. für Mitarbeiter der für den U-Bahnbetrieb zuständigen technischen Aufsichtsbehörde, Polizisten während des Einsatz im U-Bahnbereich (z.B. beim Absuchen der Strecke nach betriebsfremden Personen)

Der einfache und wohl auch verständliche Grund für die Restriktionen: Keine Ablenkung des Fahrers durch Betriebsfremde im Fahrerstand, Betriebssicherheit für Züge und die sich darin befindlichen Fahrgäste.

Werden vom Zugfahrer ohne Erlaubnis Betriebsfremde im Fahrerstand mitgenommen und muss der Zugfahrer eine Gefahrenbremsung (Schnellbremsung) einleiten, erwachsen aus evtl. daraus resultierenden Verletzungen "der illegalen Mitfahrer" gelinde gesagt "einige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche" gegen den Zugfahrer. Dies gilt auch für psychische Folgen, wenn der illegal Mitfahrende sehen muss, wie jemand vor den Zug springt.

Im übrigen bekommt der Zugfahrer auch noch von den BVG-Vorgesetzten "eins auf den Deckel". Sprich: Der Zugfahrer geht mit der illegalen Mitnahme von Betriebsfremden im Fahrerstand ein persönliches ERHEBLICHES Risiko ein.

Betriebsfremde innerhalb von Aufstell-bzw. Kehranlagen: Grundsätzlich untersagt. Evtl. Betriebsfremde MIT vorheriger BVG-Genehmigung zum Aufenthalt im Fahrerstand müssen auf dem Bahnsteig aussteigen, bevor der Zug in die Kehr-bzw. Aufstellanlage fährt. Diese können nach der Kehrfahrt des Zuges wieder auf dem Bahnsteig zusteigen.

Ausnahme auch hier für u.a. Polizei, Rettungskräfte usw - allerdings ERST NACH Abschalten des Fahrstroms.

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Hundertstel  08.03.2022, 13:48
@verreisterNutzer

Aus Berlin, ist aus der Frage nicht zu erkennen. Das die Mtfahrgelegenheit legal sein soll auch nicht.

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verreisterNutzer  08.03.2022, 14:40
@Hundertstel

Fragesteller IST aus Berlin: Beweis dafür u.a. https://www.gutefrage.net/frage/corona-testzentrum-7

Ganz einfach selbst herausfindbar mit Durchsicht des persönlichen GF-Profils.

Deshalb erledigen sich alle weiteren Diskussionen.

P.S. aus dem persönlichen GF-Profils des Fragesteller gewinne zumindest ich den Eindruck, dass dieser der Grafiti-Szene zumindest "sehr nahe steht".

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Hundertstel  08.03.2022, 14:47
@verreisterNutzer

Man kann versuchen Informationen zum Fragesteller zu sammeln, oder nur die aktuelle Frage versuchen zu beantworten. Ich akzeptiere die Anonymität der Fragesteller und versuche nicht ein Anwenderprofil zu erstellen.

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verreisterNutzer  08.03.2022, 15:28
@Hundertstel

. die Anonymität KANN keinem GF-Nutzer genommen werden. Im übrigen kann kein anderer GF-Nutzer wie von dir behauptet eine Anwenderprofil über einen anderen GF-Nutzer erstellen. Bestenfalls kann man für sich selbst einen persönlichen Eindruck gewinnen, was meinerseits so vorliegt.

. die jeweiligen Nutzerprofile anderer GF-Nutzer sind FÜR JEDEN problemlos einsehbar. Bei einer Frage auf den jeweiligen Nutzernamen klicken, reicht. Auch funktioniert die andere Methode wie in deinem Fall problemlos: https://www.gutefrage.net/nutzer/Hundertstel

Anstelle von "Hundertstel" kann auch jeder andere existente GF-Nutzername genommen werden.

Weil auf GF gelinde gesagt jede Menge "merkwürdiger Leute" sind, schaue ich mir von jedem GF-Fragesteller wo ich versucht bin, eine Antwort/Kommentar zu posten, zuerst dessen Profil incl. bisheriger Antworten/Fragen an um für mich selbst festzulegen, ob es überhaupt Sinn macht.

WENN sich GF-Nutzer in ihrem öffentlich einsehbaren Profil "nackt machen" und somit JEDE MENGE von sich preisgeben, ist das deren Problem.

Auch lassen bisher gestellte Fragen bzw. Antworten zumindest für mich "einige Rückschlüsse" darauf zu, wie derjenige tickt.

Womit ich die Diskussion beende, bevor es "ins Uferlose" ausartet.

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