In Deutschland studieren, in der Schweiz arbeiten?

2 Antworten

Art. 27 – 29 BGFA
Anwältinnen und Anwälte aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA können in der Schweiz eine Kanzlei eröffnen und ständig Parteien vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden vertreten. Sie müssen sich bei der Aufsichtsbehörde des Kantons, in dem sie eine Geschäftsadresse haben, in eine öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA eintragen lassen. Die dienstleistungserbringenden Anwältinnen und Anwälte verwenden die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats.

https://www.sav-fsa.ch/de/documents/dynamiccontent/bgfa_auslrae_0207.pdf

Ja das kannst du !

In Süddeutschland arbeiten viele Menschen mit wohlhabendenberufe in der Schweiz und verdienen mindestens das 2-fache als in Deutschland und dann leben sie in Deutschland sehr wohlhabend.

Das solltest du auf jeden Fall machen !