Ich wurde mit ecstasy erwischt (Folgen)

5 Antworten

Du kannst Dich in aller Ruhe auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft einstellen, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wird. Geringe Menge. Eigenbedarf. Man hat bei der Justiz genug andere Dinge zu tun als Pipifax zu verfolgen und zu ahnden.

Hallo JOOPx

Ecstasy fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und ist somit eine illegale Droge. Seit dem 1.08.1986 ist es laut Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes verboten, d.h. u.a. Herstellung, Handel und Besitz sind unter Strafe gestellt. Der Besitz kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Selbst wenn es bei geringfügiger Menge nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde).

strafrechtlich kann ich es jetzt nicht sagen was dich erwartet, aber solltest du einen Führerschein haben wird eine MPU auf dich zukommen, siehe:

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden.

Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Ecstasy zählt zu den harten Drogen. Ecstasy unterliegt dem deutschen Betäubungsmittelgesetz: Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz sind illegal und führen nach §29 BtMG zur strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug geahndet werden.

Einstellung des Verfahrens.

J00Px 
Fragesteller
 17.03.2014, 13:02

Im Führungszeugniss wird auch nichts vorhanden sein ? weißt du das

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Wenn sie Langeweile haben wird es auf versuchten Selbstmord hinauslaufen