Ich hab ein Kleingewerbe droht mir was?
Hallo Zusammen, ich bin echt am verzweifeln und brauche echt Hilfe.
Und zwar hab ich seit November 2023 ein Kleingewerbe, welches Nebenberuflich läuft
Ich habe es einfach so angemeldet damit, wenn ich Online Geld verdiene nicht Schwierigkeiten bekomme.
Ich führe aktuell keine Buchführung, weil ich einfach momentan nichts dafür ausgebe oder einnehme ich hab ein UST Nr bekomme etc.
Meine Frage ist ob ich wenn ich wirklich nichts mach also wirklich kein Umsatz erziele ob das Finanzamt plötzlich eine Steuererklärung oder irgendwie sowas in die Richtung haben möchte. Oder ob ich Strafe zahlen muss und einfach nur noch am Ende Schulden hab.
LG
4 Antworten
Und zwar hab ich seit November 2023 ein Kleingewerbe, welches Nebenberuflich läuft
Du hast ein Gewerbe, ein Kleingewerbe gibt es nicht
Ich habe es einfach so angemeldet damit, wenn ich Online Geld verdiene nicht Schwierigkeiten bekomme.
Sehr gute und sinnvolle Entscheidung
Ich führe aktuell keine Buchführung, weil ich einfach momentan nichts dafür ausgebe oder einnehme ich hab ein UST Nr bekomme etc.
Buchführungspflichtig bist du ja auch nicht.
Trotzdem solltest du eine einfach Buchhaltung durchaus machen, denn am Ende muss du eine EÜR abgeben.
Meine Frage ist ob ich wenn ich wirklich nichts mach also wirklich kein Umsatz erziele ob das Finanzamt plötzlich eine Steuererklärung oder irgendwie sowas in die Richtung haben möchte.
Das UStG kennt keine Befreiung von der Abgabeverpflichtung, egal ob Kleinunternehmerregelung oder Regelunternehmer. Die GewSt sehr wohl. Das EStG ist dahingehend auch sehr eindeutig.
Aber ne 0er Meldung tut ja keinem Weh und verursacht keine Kosten.
Oder ob ich Strafe zahlen muss und einfach nur noch am Ende Schulden hab.
Das FA setzt keine Strafen fest.
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Dem FA mitteilen das das Gewerbe nie ausgeübt wurde
Ja, Steuererklärung ist notwendig. Kannst die dann ja mit 0 Einnahmen abgeben.
Als Kleingewerbe muss man eventuell keine Umsatzsteuer bezahlen, aber nachweisen muss man das schon. Zudem musst Du ja auch Einkommensteuer, auf Deinen Gewinn bezahlen. Deshalb ist auch Buchführung nicht so falsch, zumal Du auch nur mittels Buchführung erkennen kannst, ob Du die Grenze für Kleingewerbe überschreitest!
Es gibt keine Kleingewerbe. Es ist ein Gewerbe.
Was es gibt ist die Kleinunternehmerregelung, bei der die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn er sie beansprucht.
Als Kleingewerbe muss man eventuell keine Umsatzsteuer bezahlen
ganz ehrlich, da rollen sich mir die Fußnägel
Gewerbe(steuer) und Umsatz(steuer) sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe und haben demgemäß auch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du auch eine Steuererklärung ausfüllen, egal, ob du was eingenommen hast oder nicht. Nach § 19 UStG kannst du aber bis zu 22.000 Euro pro Jahr in diesem Gewerbe einnehmen, ohne dass du dafür Umsatzsteuer berechnen musst. Bei der Steuer würde dann eine Nullnummer daraus.
Bei der Steuer würde dann eine Nullnummer daraus.
ja, bei der GewSt auch, da der Freibetrag bei 24.500 liegt, bei der Einkommensteuer käme es auf das sich aus den Einnahmen und Ausgaben und sonstigen Werten ergebende zu versteuernde Einkommen an
Bitte nicht immer alles in einen Topf werfen!
Ich möchte auch momentan nicht dran weiter arbeiten und erst mich auf mein Studium konzentrieren, was würden Sie mir empfehlen damit ich mich damit nicht beschäftigen muss, sondern erst in 2 Jahren wieder starte