Ich bin 17 Jahre alt und will Bilder bei Fotolia.com verkaufen, muss ich dafür 18 sein?

3 Antworten

bereits in deiner anderen Frage habe ich dir erläutert, dass dein "Vorhaben" im Grunde Unsinn ist.

Mit der Aussage hier, dass du "Landschaftsbilder" machen willst untermauerst du das. Selbst hoch professionelle Landschaftsfotos werden kaum angenommen. Da haben schon tausende vor dir die best möglichen Landschaftsfotos gemacht, die Agenturen brauchen sowas nicht mehr. Damit hättest du dich schon vor 10 Jahren sehr sehr schwer getan, heute ist es quasi fast unmöglioch. Die Bilder müssten schon viel besser sein als die von anderen Anbietern, die unglaublich gute professionelle Bilder machen um eine Chance zu haben, dass du ein paar einzelne Fotos anbieten darfst. Mit ein paar einzelnen Fotos bekommst du aber kaum Unsätze, schon gar nicht mit irgendwelchen Landschaftsaufnahmen die es ohnehin wie Sand am Meer gibt. Da kannst du froh sein(!), wenn 10 deiner Bilder abgenommen und du 5 davon in den nächsten 12 Monaten verkaufst und damit dann etwa €1,50 damit verdienst. Wohlgemerkt: das gilt dann, wenn du unglaublich gute professionelle Fotos machst. Hobby-Knips Bildchen werden gar nicht angenommen!

Es wäre vermutlich sinnvoller spazieren zu gehen und nach unten zu schauen, da findest du nach ein paar Stunden vermutlich mehr Kleingeld auf der Straße rumliegen als du in einem Jahr mit ein paar einzelnen guten Landschaftsfotos verdienen kannst

Aber zusammen mit der Info, dass du erst 17 bist macht das dein Vorhaben quasi unmöglich. Für ein derart aussichtsloses Vorhaben ohne tatsächliche Gewinnerwartung gibt dir das Familiengericht niemals die Erlaubnis dich selbständig zu machen, vor allem weil deine Kosten dafür schon sehr viel höher liegen als deine

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja das ist im Grunde eine gewerbliche Tätigkeit also brauchst du:

  1. Gewerbe
  2. Mitgliedschaft bei der Handelskammer
  3. Steuerberater für deine Buchhaltung und Steuererklärungen
  4. gewerbliche Sozailversicherung
  5. eventuell gewerbliche Haftpflichtversicherung
  6. für Models in deinen Fotos Model-Releases und Verträge
  7. für Gebäude Property-Releases
  8. für manche Shootings Genehmigungen der Stadtverwaltung / des Besitzers / etc.
  9. usw.

Also quasi eine ganz reguläre Firma mit allen Rechten und Pflichten und den dazugehörigen Papierkram und Verwaltungsaufwand...

Stell dir einfach ganz ehrlich die Frage: "Sind meine Bilder gut genug damit ich soviel verdienen kann, dass ich den ganzen Aufwand damit bezahlen kann?"

Schau auch an was andere so machen, wie gut deine Bilder im Vergleich dazu sind, wie oft die Bilder verkauft werden und dann kannst du dir so ca. ausrechnen was derjenige damit einnimmt.

Meist machen Berufsfotografen Stockfotos nebenbei um Zeiten zu überbrücken in denen nichts anderes zu machen ist... Die wenigsten leben von den Stockfotos allein.

Natürlich kannst du sowas gerne versuchen - bedenke nur, dass man sich mit einem Gewerbe auch schon mal in Schulden stürzen kann. (Beiträge, Versicherungen, Steuern, usw.)

Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor einer Strafe - im Gewerbebereich kannst du für Fehler schnell mal ein paar tausend EUR Strafe kassieren wenn du Vorschriften nicht einhältst...

Wer sich informiert und hart arbeitet und überlegt nach einem guten Geschäftsplan vorgeht kann natürlich erfolg haben aber "Ich verkauf mal eben ein paar Bilder und mach etwas Kohle damit" ist viel zu blauäugig!

Du kannst dich mal hinsetzen und für dich einen Businessplan (Vorlagen und Infos dazu gibt es online) ausarbeiten und dann siehst du auch schnell ob sich das Abenteuer Selbstständigkeit auszahlt oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du möchtest Bilder verkaufen - ergo Gewinn erzielen. Heißt Du brauchst ein Gewerbe - und das kannst Du als Minderjährige/r nur mit Einwilligung Deiner Eltern + !! der des Familiengerichtes anmelden.

Hardileinhilft 
Fragesteller
 26.08.2018, 12:48

Also sehr umständlich?

0
bonsaiblogger  27.08.2018, 08:15

Wenn er nur die Rechte an seinen Bilder vermarktet, was dem Verkauf von Bildrechten entspricht, ist auch eine freiberufliche Tätigkeit, statt ein Gewerbe, möglich. Die freiberufliche Tätigkeit muß allerdings beim Finanzamt argumentiert + beantragt werden.

0