Ich bin 15 Jahre alt und wollte fragen, ob ich mit Mädchen in meinem alter Nacktbilder tauschen darf?

13 Antworten

Dafür wird man dich shcon nicht einsperren.

Es ist nicht verboten naktbilder zu machen ode rzu besetitzen.

Erst wenn die Bilder einen Pornographischen Hintergrund haben sind wir bei einer Straftat.

Allerdnigs ist es so das Jugendliche nicht dafür zu bestrafen sind das sie BIlder von sich selbst machen.

Wenn du Bilder verschickst, oder bekommst, die pornographisch sein könnten ist §183c Absatz 4 des Strafgesetzbuches für deinen Fall gemacht: http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html Der Absatz besteht aus zwei Sätzen. Der zweite Satz ist der für dich wichtige: So lange du 14, 15, 16 oder 17 bist und die Bilder freiwillig entstanden sind, hast du nichts strafbares gemacht, du kommst also ganz sicher nicht ins Gefängnis.

Du solltest aber immer aufpassen und niemandem deine Bilder zeigen, dem du nicht vertraust, denn sind sie erst mal im Internet, kriegst du die Bilder nie wieder entfernt. Und schon gar nicht solltest du die Bilder selber irgendwo reinstellen, denn dann machst du dich strafbar. Wenn überhaupt übers Internet, dann immer so, dass nur die Person mit der du tauschen willst, an die Bilder kommt.

kerberos  07.09.2010, 22:28

BTW. Formell gesehen (fast) richtig. Jedoch sehr eingeschränkt. Es dürfen keine Bilder an dritte weitergegeben werden. Auch mit einwilligung nicht.. "die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben" ... weil Dritte haben mit diesen "Herstellungsprozess" nix zu tun haben.. so würde ich interpretieren.

Außerdem.. diese Außnahme schützt nicht vor einem Anfangsverdacht.. d.h. nehmen wir an, Nacktbilder von der 15 jährigen werden bei einem 15 jährigen auf dem Laptop gefunden: Die Polizei weiß gar nicht in welchen Zusammenhang die Bilder entstanden sind und ob eine Einwilligung vorlag. Ergo liegt erstmal ein Anfangsverdacht einer Straftat vor.. vorallen wenn es dann 10 verschiedene Mädchen sind... Der Sachverhalt könnte somit reichen um eine Hausdurchsuchung zu starten.. das reicht erstmal um den Ruf völlig zu ruinieren.. egal ob dann später das Verfahren eingestellt wird oder nicht.

Wenn man ärger vermeiden will , sollte man es lassen.

1

Gefängnis.. ne so schnell vermutlich nicht... Aber schon ziemlich Grauzone... Stichwort: Jugendpornografie.. wobei Pornografie nicht zwangsweise den "Geschlechtsakt" zeigen muss.. Pornografie beginnt schon viel früher.. Das persönliche verschicken unter Minderjährigen (ab 14) soll zwar noch legal sein .. ist aber schon derartig grenzwertig, dass Ermittlungen nicht ausschließen lässt. Ärger kann man da Sicher nur vermeiden indem man es sein lässt

Ins Gefängnis kommste dafür nicht. Nicht mal ein "Du Du Du"! Naja, ausser vielleicht von deinen/ihren Eltern ;-) Strafbar wäre es nur wenn du Volljährig wärst und sie Minderjährig. Also du kannst ruhig Nacktbilder austauschen. Aber nur weil du es kannst, solltest du es nicht gleich machen... Wer weiss wo die dann überall zu sehen sind? Aber sonst: Viel Spaß! ;-)

Kommt drauf an, was du so richtig meinst. Du kommst deshalb jedenfalls nicht ins Gefängnis. Wenn du ihnen ein Bild geben willst, wo du nackt drauf bist kann man nichts dagegen machen. Wenn du fremde Leute so gibst eigentlich auch nciht. SInd ja keine Pornofilme oder so. Hauptsache sind keine Kleinen Kinder drauf, also Kinderpornos.