Hundebiss auf Privatgrundstück - Sind wir verantwortlich/haftbar?

5 Antworten

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Hatte die Dame evtl. einen Termin bei euch?

Kann man an der Grundstücksgrenze klingeln?

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 10:50

Die wollte nicht zu uns, die wollte zum Bus und zur Straßenbahn. Wir wohnen im Wald. Da fährt so etwas nicht.

An der Grundstücksgrenze kann man nicht klingeln. Wir können doch nicht quer durch den ganzen Wald Kabel verlegen, um an jeder Zuwegung eine Klingel anzubringen. Unser Grundstück ist reichlich 1,5 Hektar groß.

Den Link habe ich auch gefunden. Der beantwortet aber meine Frage nicht und hat auch nichts mit unserer Wohn-/Grundstückssituation gemeinsam.

ziebeleskees  20.09.2014, 11:28
@Gartenfee1971

Hast du mal runtergescrollt?

Eigentlich müsstest du dein Grundstück sichern, und wenn es nicht das Ganze ist. Es gibt auch Leute, die, abgesehen von dieser Dame, nicht lesen können. Kinder ...

Ich tendiere zu sagen, in diesem Fall, sofern die Dame abkürzen wollte, keine Legasthenikerin ist, der deutschen Sprache mächtig, würde euch keine Schuld treffen.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 12:26
@ziebeleskees

Wir sind auch der Meinung, dass uns keine Schuld trifft, wollten aber gerne die rechtlichen Grundlagen wissen. Wir gehen davon aus, dass die Dame der deutschen Sprache mächtig und keine Legasthenikerin ist. Sie sah aus/war gekleidet wie eine "Geschäftsfrau" und hatte ja auch ein Notebook dabei.

Fanny ist ein sehr lieber Hund. Klar "verirrt" sich ab und an mal jemand zu uns. Die haben aber Verständnis, wenn wir sagen, dass sie das Grundstück verlassen sollen, schlagen nicht nach unserer Zuckerpüppi und äußern sich unflätige bzw. in unangemessenem Ton.

Wenn sie einfach gegangen wäre, nicht geschlagen und geschrien hätte, wäre die Situation gar nicht erst entstanden. Das Ganze ging ja von ihr aus. Ich wusste dann echt nicht, wie ich diese Dame noch zur Vernunft bringen sollte.

Wir sind sehr ruhige und umgängliche Zeitgenossen - aber so etwas ist uns in den ganzen sieben Jahren, seit wir im Wald wohnen, noch nie passiert. Fanny haben wir auch erst seit zwei Monaten (aus dem Tierheim erlöst). Sie ist anderthalb Jahre, sehr verspielt und verschmust. Wir wollen natürlich, dass ihr kein Leid geschieht. Deshalb war ich natürlich dann "auf 180", als die Damen sie gehauen hat.

ziebeleskees  20.09.2014, 12:57
@Gartenfee1971

Na ja, es gibt Menschen, die panische Angst vor Hunden haben, z.B. wenn sie als Kind böse gebissen wurden. Das kann zu solchen Reaktionen führen.

  1. mal braucht ihr ne klingel- kann ja nich sein das leute um euch zu erreichen erst aufs grundstück müssen und dann ärger bekommen.

  2. hätte die dame nach meinem hund geschlagen hätte glaub mir die hätte man jahre später im garten vergraben gefunden.

  3. es stimmt schon die hat auf eurem grundstück nix zu suchen, zumal ihr deutlich schilder hängen habt. also denke nicht das es da riesen probleme geben würde. aber wissen tu ich es nicht- kann auch sein es gibt pprobleme-dann berichtigt mich bitte-lerne genr was dazu

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 11:11

zu 1.

An der Grundstücksgrenze kann man nicht klingeln. Wir können doch nicht quer durch den ganzen Wald Kabel verlegen, um an jeder Zuwegung eine Klingel anzubringen. Unser Grundstück ist reichlich 1,5 Hektar groß.

zu 2.

Das hat ein befreundeter Mitwaldbewohner auch gesagt. Ich bin dann erst mal mit Fanny ein Stück gelaufen, habe ihn besucht und das erzählt. Musste erst einmal alles loswerden und meinem Ärger Luft machen.

schatziundich  20.09.2014, 11:21
@Gartenfee1971

es gibt auch klingeln mit funk. oder welche wo du ne nachricht aufs handy bekommst. und son kleenes telefonkabel is schnell gelegt. ihr erspart euch damit eifnach ne menge ärger

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 12:29
@schatziundich

Reicht die Funkverbindung denn einen knappen Kilometer (bissel mehr als 800 Meter bergauf/bergab geschlängelter Weg sind das bis zur Straße)?

Ist euer Grundstück lückenlos eingezäunt? Nur dann kommt Hausfriedensbruch in Frage. Irgendwelche Schilder haben rechtlich keine Bedeutung. Wenn du deinen Hund als Waffe mißbrauchst muß du mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen, und Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten. Du darfst keine Gewalt anwenden um andere von deinem Grundstück zu verweisen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat bzw. der Polizei. Du kannst sie anzeigen, wenn sie nicht freiwillig geht, mehr nicht.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 11:08

Das Grundstück ist ein Waldgrundstück und mehr als 1,5 Hektar groß. Es ist in Deutschland verboten, Waldgrundstücke zu umzäunen. Ich habe meinen Hund nicht als Waffe benutzt, sondern ihn zuerst zurückgerufen. Erst als die Dame mit der Tasche nach meiner Hündin geschlagen hat und sie anschrie, hatte ich auch keine Chance mehr, Fanny noch zurückzuhalten. Es ist ja nichts passiert. Sie hat nicht gebissen. Ich wollte nur wissen, was passiert wäre, wenn sie es getan hätte. Denn sie hat sich ja nur gegen die Gewalt der Dame verteidigt.

diroda  20.09.2014, 11:14
@Gartenfee1971

Wenn du deinen Hund nicht unter Kontrolle hast muß du ihn anleinen und eventuell einen Maulkorb aufsetzen.. Im Wald muß er ja sowieso angeleint sein wenn er nicht durch Zäune daran gehindert wird euer Grundstück zu verlassen und Tiere zu jagen.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 11:18
@diroda

In welchem Gesetz steht, dass ich meinen Hund auf meinem Grundstück anleinen muss? Wie gesagt, umzäunen ist verboten. Das ist unser Wald, da machen wir doch, was wir wollen. Wenn wir mit Fanny in fremdenn Wäldern spazieren, ist sie an der Leine. Unser Hund ist nur draußen, wenn wir daheim bzw. auch draußen sind. Ansonsten ist er im Haus. Fanny beißt nicht. Mir ging es darum, dass die Dame hat Fanny angegriffen und geschlagen hat.

Wie gerade schon geschrieben:

Ich wollte nur wissen, was passiert wäre, wenn sie es getan hätte. Denn sie hat sich ja nur gegen die Gewalt der Dame verteidigt.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 22.09.2014, 13:57
@Gartenfee1971

Irgendwelche Schilder haben rechtlich keine Bedeutung.

Die Schilder haben schon eine Bedeutung. Antwort unserer Anwältin:

Zunächst haben Sie insoweit Recht als die "Dame" einen Hausfriedensbruch nach Paragraph 123 StGB begangen hat. Denn sie hat trotz eindeutiger Beschilderung und Aufforderung Ihr Grundstück nicht verlassen. Die Frage, ob Sie in einer solchen Situation bei einem Hundebiss haftbar wären, ist komplizierter. Wenn Sie beweisen könnten, dass Ihre Schilderung des Vorfalles zutrifft, wird der Haftpflichtversicherer eine Regulierung ablehnen. Möglicherweise, das ist in solchen Prozessen immer eine Frage der Beweislast, die die "Dame" trifft, und der Beweiswürdigung, wird der geltend gemachte Schaden nicht voll umfänglich ersetzt. Wenn möglich, warnen Sie bitte zusätzlich vor dem Hund. Unsere Nachbarin macht das auch, obwohl das Grundstück eingezäunt und verschlossen ist. Der Rüde ist aber wirklich gefährlich. Er ist ein Wachhund. Ich hoffe , das das verständlich war. Sie sollten vor eventuellen Hundeangriffen möglichst die Haftung ausschließen und eine Beweislastumkehr erreichen. Denn oft "steht Aussage gegen Aussage". Es existiert übrigens jede Menge Rechtsprechung zur Haftung bei Hundebissen.

Wir haben noch am Wochenende überall Schilder mit der Aufschrift:

Vorsicht! Freilaufende Hunde! Betreten verboten!!! Die Haftung für durch widerrechtliches Betreten entstandene Personen und Sachschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen!

angebracht.

Hausfriedendsbruch? Sicher, dass sie nicht - warum auch immer - zu euch wollte, also zum Haus? Begeht der Postbote, der ein Paket bringt, dann auch Hausfriedendsbruch?

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 10:49

Die wollte nicht zu uns, die wollte zum Bus und zur Straßenbahn. Wir wohnen im Wald. Da fährt so etwas nicht.

Der Postbote kommt nicht zu uns, da sich die Post weigert unsere Sendungen (Briefe, Pakete etc.) bis in den Wald zu bringen. Wir holen das selbst bei der Post ab.

SerenaEvans  20.09.2014, 10:50
@Gartenfee1971

Sie wollte zum Bus / zur Bahn, aber beides fährt bei euch nicht? Ergibt doch keinen Sinn.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 10:54
@SerenaEvans

Wieso ergibt das keinen Sinn? Hast Du schon mal mitten im Wald Haltestellen für Straßenbahnen und Busse sowie Straßenbahnschienen gesehen? Klar fährt bei uns im Wald weder das eine noch das andere.

Sei bitte nicht böse, aber irgendwie verstehe ich Deinen Kommentar nicht. Kannst Du das näher erläutern?

Mir ging es auch hauptsächlich darum, dass die Damen mit ihrer schweren Tasche nach unserem Hund geschlagen hat und was passiert wäre, wenn sich Fanny durch Bisse verteidigt hätte.

SerenaEvans  20.09.2014, 10:55
@Gartenfee1971

Woher willst du Wissen, was sie wollte?

Du behauptest sie wollte zur Bahn, das gibt es aber im Wald nicht, wie kommst du also auf den Trichter?

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 11:00
@SerenaEvans

Die hat das zu mir gesagt, dass sie zum Bus und zur Bahn will und mich gefragt, wo diese hier fahren. Verzeihung, dass habe ich in der Fragestellung vergessen, zu erwähnen. Wie gesagt, bin ich immer noch sehr mit meinen Emotionen und dem Unverständnis, nach einem Tier zu schlagen, beschäftigt.

SerenaEvans  20.09.2014, 11:03
@Gartenfee1971

Dann ergibt das zumindest Sinn. Ich würde rein emotion (nicht rechtlich) sagen, dass es doch okay ist ein Grundstück zu betreten um nach dem Weg zu fragen.

Das die Situation dermaßen eskaliert ist, ist natürlich etwas anderes und zumindest eine Mitschuld unterstelle ich der Dame.

Hausfriedensbruch wäre es dennoch nicht für mich.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 20.09.2014, 11:14
@SerenaEvans

Sie hat mich ja angeschrien, nachdem ich ihr (im übrigen sachlich und ruhig) erklärt habe, dass im Wald keine Busse/Straßenbahnen fahren und sie bitte unser Grundstück sofort verlassen möge. Nach dem Weg hat sie mich nicht gefragt. Sie ist schon ein gutes Stück durch den Wald gelaufen. Da merkt man, doch, dass da keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Der Weg von der Straße bis zu unserem Haus schlängelt sich bergauf ca. 800 m durch den Wald. Die wollte aber trotzdem einfach nicht gehen, sondern weiter über unser Grundstück laufen. Dann ist das mit der Tasche und Fanny sowie ihren unflätigen Äußerungen gekommen. Erst dann hat sich meine "Tonlage" entsprechend verändert.

Ganz klar ja, du bist haftbar, wenn dein Hund jemanden beisst.