Gewerbe auf Privatgrundstück?

5 Antworten

Erkundige Dich bei der Gemeinde. Normalerweise kannst Du auf Deinem Grundstück, wenn es nicht ausdrücklich als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, ein Gewerbe betreiben. Ist das Gebiet ein sogenanntes Mischgebiet ist sowohl Wohnbebauung wie auch Gewerbeansiedlung erlaubt. Wie das mit einem Hundekindergarten ist kann ich allerdings nicht sagen. Ich würde vorsorglich mal mit dem Nachbarn sprechen, was Du vorhast. Ein Gespräch vorher kann Ärger hinterher vermeiden.

Welche Nutzungen auf dem Grundstück zulässig sind richtet sich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder, wenn keiner besteht, im vorliegenden Fall wohl nach § 35 BauGB. Danach sind nur die nach § 35 Abs. 1 BauGB "privilegierten Nutzungen" zulässig.

Um die ausüben zu können musst Du bei der Bauaufsicht des Landkreises einen Bauantrag stellen; auch wenn Du gar nicht baust.

Eine "Hundeschule" ist nicht "privilegiert", kann aber über § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn alle "Träger öffentlicher Belange" zugestimmt haben. Dazu gehören Naturschutzbehörde, Gemeinde, Wasserbehörde, Ordnungsamt, Veterinäramt, evtl. Staßenbehörde etc. Die Gewerbeaufsicht dürfte für Hundeschule nicht zuständig sein.

Und mündlich wirst Du keiner verbindlichen Auskünfte erhalten; verbindlich ist nur eine schriftliche Genehmigung von der Bauaufsicht.

Eine "Hundeschule" auch außerhalb eines Gewerbegebietes über § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn alle "Träger öffentlicher Belange" zugestimmt haben. Dazu gehören Naturschutzbehörde, Gemeinde, Wasserbehörde, Ordnungsamt, Veterinäramt, evtl. Staßenbehörde etc.

Ob das zulässig ist, richtet sich nach Baurecht und den für dieses spezielle Grundstück festgesetzten Nutzungsregeln (Bebauungsplan). Da wirst du warten müssen, bis die zuständige Dame wieder da ist.

Grundsätzlich ist ja fast jedes Grundstück, das nicht Bund, Land oder Gemeinde gehört ein Privatgrundstück... Das alleine ist kein Hinderungsgrund für ein Gewerbe.

Seehausen  20.01.2015, 18:47
Geochelone  20.01.2015, 22:28
@Seehausen

Deinen Tipp sehe ich allerdings sehr kritisch. Na klar gibt es nicht überall "das Bauamt", aber die verschiedenen örtlichen Bezeichnungen kann man doch hier nicht alle aufzählen ! Ein Amt, das Auskunft über geltende Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe gibt, sollte es aber überall geben. Und diese Auskunft kann man sich auch mündlich holen bzw. den Plan zeigen und erklären lassen...