Hausfriedensbruch auf dem Schulhof?

3 Antworten

Ich würde mich da mal an einen Anwalt wenden, der dich vertritt. Finde das von der Schule sehr fraglich. Ist die Schule denn von einem Zaun umgeben der überklettert wurde? Bzw sind an allen Eingängen die "Öffnubgszeiten" zu lesen


MissParkRose 
Fragesteller
 15.07.2019, 23:15

Also Zäune und Tore sind da aufjedenfall, aber die waren nicht verschlossen. Ob wirklich an jedem Eingang ein Schild steht weiß ich nicht, aber dort wo wir reingekommen sind war aufjedenfall eins. Es ist halt dunkelgrün und direkt an Büschen und Bäumen, also ehrlich gesagt kein Wunder dass es einem nicht sofort auffällt.

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DerAppTesterNr1  15.07.2019, 23:22
@MissParkRose

Falls es an einem Eingang keinen gab, könnte man darüber diskutieren. Sicher bin ich mir nicht, würde es einem Anwalt vorlegen, der über den Fall mal drüber schaut. Würde auf jeden Fall mit der Schuldirektorin reden, ob sie die Anklage nicht fallen lassen könnte

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MissParkRose 
Fragesteller
 15.07.2019, 23:26
@DerAppTesterNr1

Meine Freundinnen haben mit der Schuldirektorin geredet, hat leider nicht geklappt. Ich bin mit nicht sicher ob ich wirklich nen Anwalt mit zu ziehen sollte, da ich ja noch 18 bin. Kenne mich mit all dem nicht aus und am ende wird der Anwalt teurer als meine Strafe. Aber vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit:)

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DerAppTesterNr1  15.07.2019, 23:49
@MissParkRose

Befindest du dich noch in einer Schul bzw Berufsbildung und haben deine Eltern eine Rechtschutzversicherung? Dann könntet ihr das darüber klären

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MissParkRose 
Fragesteller
 15.07.2019, 23:52
@DerAppTesterNr1

Nein, ich mache zurzeit nichts und ja, mein Vater hat eine Rechtsschutzversicherung, aber er hat zurzeit einen Anwalt „am laufen“. Der Fall ist noch nicht gelöst, ich weiß nicht ob man dann einen anderen Anwalt für einen anderen Fall nehmen kann.

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DerAppTesterNr1  16.07.2019, 00:07
@MissParkRose

Also grundsätzlich sollte dies möglich sein, soweit ich weiß muss man ja einen Antrag stellen, mehr als ablehnen kann ja nicht passieren. Oder dein Vater fragt bei seinem Anwalt mal nach

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Hmm, also ich kenne eigentlich nur Schulhöfe mit Zäunen und Toren.

Die sind iwann verschlossen, natl. vor allem iwann abends! Als Kinder sind wir ab und an trotzdem über die Tore geklettert, zB um Basketball zu spielen, weil es auf Spielplätzen wenn überhaupt nur FußballTor gab! Ab und an kam ein zeternder Hausmeister, vor dem wir geflohen sind, aber passiert ist natl. nie iwas!

Seltsam finde ich, dass es bei Dir keine Zäune und Tore geben soll, aber eigentlich wäre das mVn gut für Dich! Imein...wenn ihr nichts 'gemacht' habt, nicht mal ein Tor/Zaun überklettert, ist das mMn so ähnlich, als würde man einen Rasen betreten, obwohl iwo ein Schild mit 'Betreten verboten!' steht! Woher soll man es wissen und wer kam zu Schaden?


MissParkRose 
Fragesteller
 15.07.2019, 23:41

Erstmal danke für die Antwort!

Das ist genau was ich meine, früher hatte ich nie Probleme. Als ich kleiner war bin ich auch mal gern über den Zaun geklettert, aber jetzt mache ich es ja nicht mehr. Also Zäune und Tore gibt es da und vorallem in den Ferien sind diese Verschlossen. Aber zu diesen Zeitpunkt waren diese nicht verschlossen, wahrscheinlich damit die Polizei da durchfahren kann, wer weiß. Aufjedenfall war alles offen und wir sind nirgendswo rüber geklettert. Bin mir aber nicht sicher ob das die Polizei interessiert, weil die Schilder sagten ja, dass das betreten zu dem Zeitpunkt verboten war.

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Hallo, in solch einem Schreiben solltest du nur kurz aber verständlich erklären, warum du dich dort zur unrechtmäßigen Zeit aufgehalten hast. Wie lange du dort wohnst und ähnliches ist für die Zuständigen dieser Anzeige uninteressant. Und dass du öfter dort warst , was aber keine Probleme gab, darfst du schon mal gar nicht sagen, denn es ist Fakt, dass du das nicht darfst und Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Auch die Uhrzeit ist für sie unwichtig, denn sie fällt ja in die Verbotszeit. Ebenso unwichtig ist, dass du um 20 Uhr zuhause sein sollst.

Ich würde so ähnlich schreiben.

Sehr gehrte........

zu Ihrer Anzeige vom 00.00.2019 möchte ich kurz Stellung nehmen.

Da ich früher die Grundschule in Musterstadt besucht habe, wusste ich nicht, dass man den Schulhof nur zu einer zu bestimmten Zeit betreten darf.. Ich war mit meiner Freundin unterwegs, als mir die Idee kam,dort eine kurze Pause zu machen, in der wir Erinnerungen an früher austauschten.

Leider hatte ich auch nicht das Schild gesehen, worauf die rechtmäßigen Zeiten zu lesen waren. Es tut mir sehr leid, dass ich das nicht beachtet habe, deshalb möchte ich mich dafür in aller Form entschuldigen..

Mir ist bewusst, dass man sich an Vorschriften halten muss, aber wenn man nichts gemacht hat, als nur ruhig auf einer Bank gesessen, dann ist eine Anzeige schon sehr erschreckend, zumal wir als ehrbare Bürger unseren Aufenthalt mit der Polizei geklärt hatten.

Ich kann Ihnen versichern, dass das nie wieder vorkommen wird. Ansonsten kann ich nichts tun, als Sie höflichst bitten, meine Entschuldigung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx


MissParkRose 
Fragesteller
 19.07.2019, 00:13

Danke für deine Antwort, hat mir sehr geholfen!

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