Hausdurchsuchung in einer WG?

3 Antworten

Es darf das durchsucht werden was auf dem Durchsuchungsbeschluss des Gerichts steht. In der Regel sind das dann das/die Zimmer der betroffenen Person und die Gemeinschaftsräume auf die diese Person Zugriff hat.

Steht alles im Dursuchungsbeschluss den ein Richter unterschreiben muß.

Die Polizei darf bspw nicht durchsuchen, wenn der Mitbewohner oder ein anderer sagt, dass er nicht weis welches Zimmer gemeint ist und den Beschuldigten gar nicht kennt.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Es darf nur das durchsucht werden, was im Durchsuchungsbeschluss steht.

Wenn der Richter auch die Durchsuchung der Zimmer der Mitbewohner anordnet und diese namentlich erwähnt werden, dürfen die durchsucht werden.

Steht jedoch nur ein Bewohner im Beschluss, darf nur sein Zimmer durchsucht werden und die Gemeinschafsträume. Da wären Namensschilder an den Türen praktisch. Ist durch das Namensschild eindeutig, dass das Zimmer einer Person gehört, die nicht im Durchsuchungsbeschluss steht, wäre eine Durchsuchung strengstens verboten. Zumindest so lange keiner so doof ist den Polizisten zu sagen, dass Gegenstände der durchsuchten Person im anderen Zimmer sind oder die durchsuchte Person Zutritt zum Zimmer hat.

Da muss man hartnäckig bleiben, wenn die Polizisten durchsuchen wollen. Zwar keinen körperlichen Widerstand leisten, aber verbal ganz deutlich darauf hinweisen, dass man nicht einverstanden ist und es rechtswidrig ist. Falls am Ende was zur Unterschrift vorgelegt wird, NICHT unterschreiben. Stattdessen einmal dick und fett quer über den ganzen Zettel schreiben "Mein Zimmer wurde rechtswidrig und ohne Beschluss gegen meinen Willen durchsucht!" Ist später Gold wert, wenn sowas in den Akten der Polizei ist - dann kann auch niemand lügen, dass du einverstanden warst.