Hat wer Erfahrungen mit Erziehungsrente?

5 Antworten

Erziehungsrente kommt in Betracht, wenn ein Ehepartner verstirbt und sich ein minderjähriges Kind im Haushalt der/des Hinterbliebenen befindet.

Man kann sie anstelle der Witwen/Witwerrente in Anspruch nehmen. Sie wird aus der eigenen Versicherung berechnet und ist in den meisten Fällen sehr viel höher als die W-Rente, endet jedoch mit dem 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes oder bei erneuter Heirat.

Sie ist deshalb vor allem für jüngere Witwen oder Witwer interessant, die noch kleine Kinder im Haushalt haben.

Man sollte immer zunächst die W-Rente beantragen (die in den ersten 3 Monaten zu 100% gezahlt wird) und sich ausrechnen lassen, wie hoch die Erziehungsrente wäre (ggf. auch mit den Abzügen wegen der Einkommensanrechnung), um sich dann zu entscheiden. Auf Anfrage macht die Rentenversicherung eine fiktive Berechnung.

Achtung! Für die Berechnung der Erziehungsrente wird ein Rentensplitting durchgeführt, d.h. wenn man dadurch Entgeltpunkte abgibt oder hinzu bekommt, wirkt sich das auch negativ oder positiv auf die spätere Altersrente aus!

Innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Ehepartners muss man sich entschieden haben, ob man die W-Rente in eine Erziehungsrente umwandeln möchte.

Die Halbwaisenrente für das Kind wird unabhängig davon gezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

turnmami  25.10.2019, 11:50

Hinweis: das Rentensplitting hat natürlich auch Auswirkung auf die Höhe der Waisenrente. Ausserdem gilt nicht ein Jahr nach Tod als Zeitpunkt, sondern man hat ab der gemeinsamen Splittingauskunft ein Jahr Zeit für das Rentensplitting. Nach diesem entfällt der Anspruch auf Witwenrente erst

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okieh56  25.10.2019, 17:08
@turnmami

Danke für die Ergänzung!

Die Splittingauskunft muss man innerhalb von 12 Monaten anfordern. Nach der Auskunft hat man dann 1 Jahr Zeit, die Erziehungsrente anstelle der W-Rente zu beantragen - richtig?

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turnmami  25.10.2019, 17:15
@okieh56

Man hat ein Jahr Zeit sich das Splitting zu überlegen. Nach erfolgtem Splitting fällt dann die Witwenrente automatisch weg und man sollte Erziehungsrente beantragen

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okieh56  25.10.2019, 17:16
@turnmami

Ok. Dann liege ich richtig, danke!

Aber bevor man sich entscheidet, kann man eine fiktive Berechnung anfordern. Andernfalls weis man ja gar nicht, was günstiger ist.

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turnmami  25.10.2019, 17:19
@okieh56

Bei Antrag auf Auskunft zum Rentensplitting kommen aus beiden Verskonten eine individuelle Auskunft und eine gemeinsame Auskunft. Dann kann man eine Probeber aller Renten beantragen. Ab der gemeinsamen Auskunft läuft die Jahresfrist

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flipper57 
Fragesteller
 28.10.2019, 11:03

Eines verstehe ich doch nicht. Die Erziehungsrente wird doch nur nach der Scheidung bezahlt. Wenn ich aber eine Witwenrente beziehe, kann ich ja nicht mehr geschieden werden. Also bekomme ich auch kein Erziehungsrente. Wie ist das?

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flipper57 
Fragesteller
 28.10.2019, 12:25

Noch was: Gibts die Erziehungsrente auch dann, wenn die Partner nicht verheiratet waren?

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okieh56  28.10.2019, 14:22
@flipper57

Nein! Die Voraussetzungen sind neben der Erziehung eines Kindes:

  • Tod des geschiedenen Ehegatten oder
  • Tod des Ehegatten

Voraussetzung ist weiterhin, dass ein Rentensplitting durchgeführt worden ist oder nach dem Tod des Ehegatten durchgeführt wird. Natürlich darf man auch nicht wieder geheiratet haben.

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Hallo flipper,

die Erziehungsrente ist eine Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Sie kommt nach einer Scheidung an den überlebenden Ehepartner in Betracht. Sie wird anders als die Witwenrente aus der Versicherung des überlebenden Partners gezahlt. Dazu muss er oder sie ein minderjähriges Kind erziehen, muss selbst fünf Jahre lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet und darf nicht wieder geheiratet haben. Die Rente wird längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Eigenes Einkommen wird nach Anrechnung bestimmter Freibeträge bis zu 40 % auf die Rente angerechnet.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

turnmami  25.10.2019, 11:48

Es ist KEINE Hinterbliebenenrente, sondern eine eigene Versichertenrente!

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iurFRIEND  25.10.2019, 14:07

Gut. Kann man so sehen. Ist sprachlich zumindest beides.

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turnmami  25.10.2019, 17:13
@iurFRIEND

Rechtlich ist es nicht beides, da hier sehr unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen greifen!

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Nein. Gibt es nach einer Scheidung und Tod des Ex oder nach einem Rentensplitting und Tod des Ehepartners. Nicht einfach nach dem Tod! Da gibt es Witwenrente

Solange man ein eigenes Kind erzieht

Hab das noch nie gehört. Ich kenne halbweisen Rente das bekommt man wenn ein Eltern teil gestorben ist.