hat die arge das Recht, mich zu zwingen, einen besser bezahlten Job anzunehmen, obwohl ich eine Festanstellung habe?

11 Antworten

Nein, sie können Dich nicht zwingen. Aber sie können die Leistungen einstellen, weil Du ohne Notwendigkeit weiter ALG II beanspruchst.

Du bist verpflichtet, alles zu tun, um Deine Hilfebedürftigkeit zu vermindern oder zu beenden. Das hat allererste Priorität - über der Art der Anstellung oder der Tätigkeit. Wenn sich also Geld sparen lässt, wenn Du woanders arbeitest - auch wenn die Sicherheit des Arbeitsplatzes verloren geht - dann mußt Du eine solche Beschäftigung annehmen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

Der Arge geht es darum, dass Du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, was vermutlich zurzeit nicht so ist.

gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 15:42

doch, das habe ich ......

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Also erst einmal, das Jobcenter hat das Recht, da du scheinbar Bezüge vom Staat erhältst, von dir zur fordern dich weiter zu bewerben. Ja, das können sie, mehr aber auch nicht. Wenn du deinen jetzigen Job kündigen würdest, wärst du ja voll auf sie angewiesen und würdest sogar eine Sperre von 3 Monaten erhalten.

Wie viel ALG II bekommst du denn? Vielleicht wäre eine Option das du einen Antrag auf Wohngeld stellst, die gehen dir dann nämlich nicht auf die Nerven.

Es ist in deinem eigenen Interesse, einen besser bezahlten Job anzunehmen. Was spricht für dich dagegen? Es ist auch im Interesse der Arge bzw. im Interesse des Steuerzahlers, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst verdienst. Bezüge vom Arbeitsamt sind für Bedürftige gedacht bzw. für diejenigen, deren Lohn für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist. Dazu gehörst du nicht mehr, wenn du dich alleine ernähren kannst.

gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 14:54

allerdings bietet mir die arge keinen job an, sondern sie nötigen mich, mir einen besser bezahlten zu suchen.......ist denn das rechtens?

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Mignon1  08.11.2015, 14:57
@gottverdammich

Natürlich. Warum nicht? Du kannst dich nicht darauf ausruhen, dass du Lohn plus Geld vom Staat bekommst, wenn du andere Möglichkeiten hast. Sich darauf auszuruhen ist nicht im Sinne des Steuerzahlers, der dich jetzt unterstützt.

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gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 15:00
@Mignon1

auch wenn ich, bis ich einen neuen job gefunden habe, wieder arbeitslos bin ???? das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein....verdammt ich habe einen festen Job und den möchte ich behalten ............

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Mignon1  08.11.2015, 15:04
@gottverdammich

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge von dir verlangt, dass du deinen jetzigen Job aufgibst. Sicherlich sollst du dir parallel einen anderen suchen.

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gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 15:07
@Mignon1

was glauben die denn, wie lange es dauert, einen neuen, gut bezahlten job zu finden ............denken die vielleicht das es gleich nächste woche so weit ist.....und wenn ich keinen finde, streichen die mir dann die zuzahlung ?ie sollen doch froh sein das ich einen habe und den hab ich mir auch noch selbst gesucht


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Mignon1  08.11.2015, 15:11
@gottverdammich

Dass das nicht so leicht ist und schnell geht, weiß die Arge auch. Bewirb dich und bewahre alle Bewerbungen und Absagen oder sonstige Korrespondenz mit potentiellen neuen Arbeitgebern auf. Auch Fahrscheine, wenn du zu Vorstellungsgesprächen gegangen bist. Dann kannst du der Arge auf Verlangen nachweisen, dass du dich bemüht hast. Dann wird dir kein Geld gestrichen (glaube ich jedenfalls).

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LinChan2805  08.11.2015, 15:18
@Mignon1

Auf jeden Fall einen Antrag stellen auf Bewerbungskostenzuschuss und zwar BEVOR du anfängst dich zu bewerben. Denn erst die Bewerbungen ab Antragsstellung werden dir zurück gezahlt. Dann auf jeden Fall Antrag stellen auf Fahrtkostenzuschuss, wenn du Bewerbungsgespräche und Probearbeiten hast und immer VORHER, im nachhinein kriegst du NIE etwas zurück. Dabei immer abwägen was ist günstiger, denn du bekommst du einen gewissen Anteil zurück ich glaube der liegt bei 105euro für hin und zurück.

Außerdem mit deinem Chef reden, denn der muss dich ja eventuell frei stellen, wenn du weiterhin auf Jobsuche gehen sollst (ich kenne deine Arbeitszeiten nicht) denn da überschneiden sich nämlich zwei Interessen. Dein Arbeitgeber muss dir gesetzlich nicht freigeben um zu Gesprächen zu gehen (du kannst nur Urlaub nehmen und ob dass das Amt verlangen darf, weiß ich nicht) nur wenn dein Vertrag ausläuft hat der Arbeitgeber die Pflicht dich freizustellen, wenn er dich nicht übernehmen will (aber ich glaube erst 2 Monate vor Vertragsende, informier dich da mal)

Generell wäre einfach mal interessant zu sehen was passiert wenn du dir aufgrund deiner Arbeitszeiten nichts nebenher suchen kannst weil dein Arbeitgeber dir nicht frei gibt.

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gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 15:20
@LinChan2805

genau so ist es..... ich bin auch öfter auf montage und gar nicht in der stadt ........

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LinChan2805  08.11.2015, 15:23
@gottverdammich

Dann würde ich die vom JobCenter generell mal schriftlich dazu auffordern sich dazu zu äußern. Du bist auf Montage, keine kann dich zwingen einen Laptop mit dir rumzuschleppen auf dem du Bewerbungen schreiben kannst, falls du gar keinen hast, dir überhaupt einen anzuschaffen. Wenn du auf Montage bist kannst du auch nicht einfach mir nichts dir nichts zu einem Gespräch, da ich mal annehme das plant das Büro was als nächstes ansteht und das eben auch mal kurzfristig passiert. Bestehe auf jeden Fall auf eine schriftliche Antwort, damit hast du was in der Hand falls das mal zu einem Rechtsstreit führen sollte (und alle Schreiben per Einschreiben an die, damit du einen Postnachweis hast, das du wirklich was versendet hast, die tun nämlich auch gerne mal so als hätten sie nichts bekommen oder eben persönlich abgeben und darauf beharren das sie dir unterschreiben, das du das abgegeben hast, ist billiger)

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gottverdammich 
Fragesteller
 08.11.2015, 15:27
@LinChan2805

ich danke dir für deine wirklich guten tipps ..... die planen tatsächlich mich einzuladen..... nun wir werden sehen, wie es weiter geht.... nochmals vielen Dank, vielleicht melde ich mich mal, wenn ich mit denen gesprochen habe .............

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Es kann dich natürlich keiner zwingen das du deine Beschäftigung aufgibst,aber du bist verpflichtet deine Bedürftigkeit zu verringern bzw.nach Möglichkeit ganz beendest !

Ist also dann gut möglich,dass man dir dann eine Sanktion nach der anderen reinwürgt und du somit weniger bis gar keine Leistungen mehr bekommen würdest,denn deine KV - ist ja durch deine versicherungspflichtige Beschäftigung abgesichert.

Käme also auf dein jetziges Einkommen an bzw.was du noch an ALG - 2 Aufstockung bekommst,dann könntest du dir ggf.einen Nebenjob suchen und somit zumindest deine Bedürftigkeit verringern.