Hat der Vermieter das Recht meinen Besuch hausverbot zu geben?

8 Antworten

Das Hausrecht für deine angemietete Wohnung übst du als Besitzer aus, nicht der Vermieter als Eigentümer.

Der kann das Hausrecht höchstens für den nicht an dich vermieteten Anteil seines Eigentums ausüben (z.B.: Flur). Aber auch hier nur in schwerwiegenden Gründen

  • üble Beleidigung
  • Körperliche Übergriffe
  • etc.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

oklein  13.12.2021, 16:34

... oder im Wiederholungsfall gegenüber dem Mieter als zuständiger Person eine Abmahnung aussprechen.

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Nein, das kann er nicht so ohne Weiteres. Aber er halt eine ganze Palette von Möglichkeiten, Dir bei Lärmbelästigung das Leben schwer zu machen. Das geht bis zu Kündigung.

Du bist für die Störenfriede verantwortlich - sorge dafür, dass sie leise sind.

theoretisch ja, zumindest für den Hausflur. Aber nicht für deine Wohnung. Also NEIN

Nein darf er nicht da du Mieter bist.

Nur, wenn er diesen körperlich angehen würde.