Harz4 und wohnberechtigungsschein?

3 Antworten

Zu dem Wohnberechtigungsschein kann ich nichts sagen, aber der Neffe hätte, auch bei Euch lebend, Anspruch auf ALG 2. Ihr würdet dann mit ihm eine Wohn- oder eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Der er noch minderjährig ist, müssen die Erziehungsberechtigten dem Umzug zustimmen, und durch den Umzug bekäme er für die jetzige Wohnung keinen Mietanteil mehr erstattet = wenn er noch bei den Eltern lebt, müssen diese schlimmstenfalls (muß nicht passieren), auch umziehen.

Ein Umzug des Neffen muß dem Jobcenter selbstverständlich mitgeteilt und ggf. vorher von diesem genehmigt werden.

Nun habe ich die Frage, bekommt er dann weiterhin Harz4 wenn er gemeinsam mit uns wohnen sollte?

Grundsätzlich nein, da der U25 ist, Minderjährig (!) und somit seine Eltern für ihn zuständig wären. Selbst wenn dem so wäre, bilden du und dein Neffe alleine schon eine HG (Haushaltsgemeinschaft), sprich dein Einkommen wird angerechnet, am Ende kann er dann sogar gar keinen Anspruch haben. Besonders dann nicht, wenn noch dein Freund mit in die Berechnung fließt (wenn man das will).

So oder so, wird hier kein Anspruch bestehen. Besonders bei 2 Vollberufstätigen.

Und bekommen wir zu dritt einen Wohnberechtigungsschein?

Nein, wäre nicht möglich.

Nein er selbst hat keinen Anspruch auf ALG2 als Minderjähriger. Die Eltern kriegen nur was für ihn "obendrauf" und er fällt damit aus ihrer Bedarfsgemeinschaft raus.

Wohnberechtigungsschein dürfte wegfallen wenn ihr beide regulär arbeitet