Hartz4, Sperre, selbst gekündigt?

5 Antworten

Das spielt keine Rolle ob du den Job durch ein Stellenangebot von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast oder dir diesen selber gesucht hast.

Wenn du deine Kündigung selber zu verantworten hast und keinen wichtigen Grund für deine Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag nachweisen kannst, dann musst du im ALG - 1 mit einer Sperrzeit von 12 Wochen nach § 159 SGB - lll rechnen.

Auch wenn du dann ggf.ALG - 2 bekommen könntest, würde dieses im Regelfall um 30 % sanktioniert und zwar vom maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt, der bei einem Single derzeit bei 432 € liegt.

Wichtig ist nicht, ob die Arbeit selbst gefunden wurde, sonder ob die Arbeit zumutbar ist:

"(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis [...]

2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen[...]"

Aber: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." (Ebenda)

Eine Sperre gibt es nicht, sondern der Regelbedarf wird für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Das ist völlig wurscht,selber gekündig oder Kündigung provoziert Sperre bei Arbeitslosengeld und Hartz4.

warte du kriegst gekürzt weil du selber versucht hast und es NIcht geschafft hast und stattdessen die zugewiesenen sachen links hast liegen lassen ?

Wenn du nen Arbeitsplatz hast, brauchste auch kein ALG II.