Hartz-IV und Krankschreibung, welche Pflichten habe ich trotzdem?

2 Antworten

Grundsätzlich bedeutet krank sicherlich krank. Es bedeutet jedoch nicht, daß Du hierdurch von Deinen Mitwirkungspflichten befreit bist.

Bewerbungen schreiben kann man relativ problemlos, wenn man erkrankt ist. Es sei denn, daß die Schreibehand in ihrer Funktion eingeschrränkt ist.

Auch an Maßnahmen teilnehmen kann man durchaus.

Letzlich kommt es immer darauf an, an welcher Erkrankung man genau leidet und inwieweit diese die Mitwirkungspflichten einschränkt.

Im Zweifelsfall muß ein Richter am Sozialgericht hierüber entscheiden.

Krank ist nicht gleich krank, wenn ich eine gebrochene rechte Hand habe kann ich keine Bewerbungen schreiben, mit einer magenerkrankung aber schon. Ausserdem wird bei längerer Erkrankung die Krankenkasse sehr schnell aktiv, vor allen dann wenn die dir was zahlen müssen.