Hartz IV Empfänger und Urlaub!

7 Antworten

Du soltest Deinen SB so 3 - 2 Wochen vorher fragen. Wo Du hinfährst, braucht er nicht zu wissen. Du könntest ja auch auf Balkonien Urlaub machen. Tickets must Du auch nicht vorlegen. Wie Du das finanzierst, geht auch niemanden etwas an. Solltest Du länger bleiben, kann es passieren, dass Dir Leistungen gekürzt werden.

"Leistungsbezieher, die Arbeitslosengeld II beim JobCenter beziehen, sollten vor Antritt der Reise oder einer Ortsabwesenheit unbedingt mit ihrem Arbeitsvermittler sprechen und genehmigen lassen. . Das Gesetz verpflichtet Bezieher von Arbeitslosengeld II dazu, dieses mit dem JobCenter abzustimmen, ob und wann sie Urlaub machen und Ortsabwesenheiten in Anspruch nehmen können. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht möglich ist. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, sind die Leistungen zu Unrecht bezogen und werden zurückgefordert oder die Zahlung wird eingestellt, wenn während dieser Zeit einer Einladung nicht nachgekommen wurde. Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört auch, dass Ortsabwesenheit genehmigt werden muss". Für insgesamt drei Wochen im Jahr kann das JobCenter das Arbeitslosengeld II weiterzahlen. Wer weitere drei Wochen nicht erreichbar ist, erhält für diese Zeit kein Geld mehr. Ein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld ist in diesem Fall nach der Reise nicht erforderlich. Der Zeitraum von drei Wochen mit Geld und drei Wochen ohne kann innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden. Wer von vornherein länger als sechs Wochen zusammenhängend verreist, kann für den gesamten Zeitraum kein Geld erhalten."

http://www.elo-forum.org/alg-ii/75318-frage-details-urlaub.html

Auch als ALG-II-Empfänger muss man mal aus dieser Tretmühle raus.

Wichtig ist auch, dass Du Dich am ersten Tag nach dem Urlaub wieder im Jobcenter meldest - geht auch per Mail.

Achnein 
Fragesteller
 04.12.2012, 17:29

Vielen Dank für die Zeit und die ausreichende Information, das war sehr hilfreich!

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Du kannst di für drei Wochen pro Kalenderjahr von den Obliegenheiten der Erreichbarkeitsanordnung freistellen lassen. Das hat nichts mit Urlaub z.B. nach dem Bundesurlaubsgesetz zu tun, sondern besagt - verkürzt -, dass du in dieser Zeit nicht erreichbar sein oder der Vermittlung zur Verfügung stehn muss. Währenddieser drei Wochen behältst du vollen Leistungsanspruch.

Die Zustimmung deines Vermittlers ist im Vorfelde einzuholen, kann abert auch in Ausnahmefällen nachträglich gegeben werden. Die Jobcenter handeln das Ganze recht unterschiedlich ab, sodass du fragen solltest, wie es bei dir läuft.

Lehnt der Vermittler ab, so hat er die Ablehnung zu begründen; für Leute in sozialversicherungspflichtiger Arbeit, die also aufstocken, ist die Zustimmung in der Regel entbehrlich; das heißt, die müssen die Abwesenheit nur mitteilen.

Du kannst dich mit Begründung weitere drei Wochen ohne Leistungsanspruch "beurlauben" lassen; hast aber in dieser Zeit keinen Leistungsanspruch.

Du musst weder nachweisen, wohin du fährst, noch geht es den Vermittler irgendetwas an.

Überschreitest du die 21 Tage, verlierst du für diese Zeit deinen Alg2-Anspruch

Genaueres hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Achnein 
Fragesteller
 04.12.2012, 17:30

Auch hier, vielen vielen Dank für die konstruktive Hilfe und den Link dazu. Danke und einen schönen Abend.

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Silberbaum  04.12.2012, 22:24
@Achnein

mal eine gescheite antwort von einem, wo es zu erwarten nicht für möglich gehalten wurde.

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Hallo Achnein,

deine Frage ist einfach zu beantworten, rufe doch bei deinem SB an und Frage nach, ansonsten ruf im Servicecenter an und frage dort.

Normalerweise reicht es wenn du einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellst, dieser muss von deinem SB bewilligt werden. Natürlich können wenn du länger weg bist und nicht erreichbar bist Sanktionen eintreten. Evtl. hat das Jobcenter sogar ein Formular dafür.

Zu den Antworten die sagen dann kann man das ja dem Staat zurückzahlen, die wo das Geld wo sie monatlich über haben ansparen Jahre lang für einen Urlaub brauchen das nicht zurückzahlen oder sollen die ALG II Empfänger die sich im Monat 8 Zigaretten für ca. 46 € kaufen das auch zurückzahlen?!

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt ist genau berechnet.

Wenn Otto Normal Verbraucher sich sämtlichen Luxus gönnen und dann nicht in den Urlaub können ist denen ihre Sache... Es ist gut das sie arbeiten! Man kann aber nicht alle Arbeitslose in eine Schublade stecken den es gibt verschiedene Gründe wieso sie arbeitslos sind:

  • Krankheit
  • keine Qualifikation
  • Ortsbedingt wenig freie Stellen

usw.

Schert nicht alle über einen Kamm!

BewerberinHeute  04.12.2012, 14:55

Urlaub ist nicht direkt Urlaub in der Karibik wie es nun viele sehen, dieser Urlaub der den ALG II Beziehern mit 21 Tagen im Jahr zusteht, ist dafür gedacht falls es aus welchen Gründen auch immer dazu kommt das der Bezieher der Leistungen nicht erreichbar ist und nicht antanzen kann zu Terminen.

Und man muss als ALG II Bezieher keine Belege etc. vorlegen, es geht dem Amt darin nur um dass du während er Ortsabwesenheit nicht Vermittelbar bist und die benötigen den Antrag für ihre Unterlagen.

Schlecht wäre es z.B. wenn du genau weißt das am 1.8/1.9 immer Ausbildungen beginnen und du direkt in der Zeit in Urlaub willst. Es geht einfach darum das es miteinander abgestimmt ist.

Kontoauszüge werden ja sowieso immer regelmässig verlangt zur Überprüfung.

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Wenn du deinen Wohnort für mehr als 3 Tage verlässt musst du dies deinem Jobcenter melden. Du musst dann auch melden, wie lange du weg bleibst und wo man dich ggf (falls man zum Beispiel einen Job für dich hat) erreichen kann.

Unter Umständen musst du deinen Urlaub auch begründen, wenn du zum Beispiel mehr als 20 Werktage im Jahr wegfährst. Falls der Verdacht aufkommt, dass die Kosten der Reise dein Budget deutlich übersteigt, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wo das Geld denn her kommt. (Zum Beispiel wenn deine Eltern dich regelmäßig finanziell unterstützen) Dann kann das zur Minderung deines Satzes und ggf. auch zu einer Geldstrafe kommen...

Die Frage wie du dir das leisten kannst, musst du dir leider auch beim Jocentere gefallen lassen.

Es ist schon wieder unglaublich, was hier für Antworten gegeben werden, die dann auch noch mit einem "DH" bewertet werden. Auch eil ALG2-Empfänger hat Anspruch auf Urlaub:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-urlaub-auch-bei-alg-ii-bezug-moeglich-8773.php

Vielleicht sollte sich mal der eine oder andere darüber klar werden, dass die wenigsten freiwillig in dieser Lage sind.

Wenn man sich hier einige Antworten (und Kommentare) so durchliest, stellt sich wirklich die Frage, wer hier der "sozial Schwache" ist. Da sollten sich manche mal erkundigen, was das Wort "sozial" eigentlich bedeutet!

Havege  04.12.2012, 12:25

Nein man hat keinen Anspruch auf Urlaub.

Das Amt kann dem zustimmen oder auch nicht. Das bestätigt übrigens auch dein Link

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consiliario  04.12.2012, 12:31
@Havege

Dann solltest Du noch einmal genau lesen. ;-) Aber ich zitiere gerne noch einmal für Dich:

Auch Bezieher vom Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben einen Anspruch auf einen Urlaub.<

Der Sachbearbeiter hat lediglich ein Mitspracherecht, zu welcher Zeit der Urlaub genommen wird.

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Havege  04.12.2012, 13:05
@consiliario

Les doch bitte mal den Artikel zu ende.

"Einen generellen Anspruch auf eine Ortsabwensenheit haben Hartz IV Bezieher allerdings nicht."

Er KANN wenn die Arge mit macht bis zu 3 Wochen Urlaub kriegen. Aber sie müssen das nicht tun.

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Achnein 
Fragesteller
 04.12.2012, 12:25

Tja, da hast du recht. Bin auch gerade überfordert mit den Kommentaren und hatte nur eine einfache Frage gestellt. Aber vielen Dank für deinen netten Kommentar.

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wuschl77  04.12.2012, 12:25

Und was beudeuted DH?

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wuschl77  04.12.2012, 12:30
@wuschl77

Vielleicht kommen die ganzen Kommentare, weil die wenigsten sich einen Urlaub - mit oder ohne Hartz IV - leisten können und dann noch "so lange"... ich war auch mal bedürftig mit drei Kindern, ein Urlaub war nicht mal minimalst möglich. Andere wiederum wurden von Familie, Freunden oder Lebensgefährte bezuschusst... die konnten sich das dann natürlich leisten, was ich - damals wie heute - absolut ungerecht fand/finde. Dieses Geld ist fürs Überleben gedacht, ein Urlaub gehöhrt da wohl nicht dazu (Kuren ausgenommen) oder nur in kleinem Maße.

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