Handy vom minderjährigen gekauft?

10 Antworten

Du hast das Handy gutgläubig erworben, jedoch ist der ganze Kaufvertrag unwirksam, da der Vater anscheind nicht die Zustimmung zum Verksuf gegeben hat. Der Vertrag wird rückabgewickelt.

du musst ihm das Handy wieder geben und sie dir dein Geld.

Probleme bekommst du keine

für weitere Rechtliche Fragen/Schritte stehe ich gerne zu Verfügung

lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 3 Jährige Duales Studium beim Freistaat Bayern

benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 12:39

Habe Geld plus mein eigenes habdy bezahlt,das Handy wurde jedoch jetzt kaputt gemacht, wird mir das habdy auch erstattet?

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Esskah  08.11.2019, 12:46
@benz1998

es besteht zwar ein Herausgabeanspruch, diesen kann der Minderjährige nicht erfüllen weil die Sache untergegangen (kaputt) und es ihm somit unmöglich ist.

Somit kannst Du nur Schadensersatz geltend machen

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 14:17

Kann ich rechtliche Schritte einleiten? Will das Handy zwar nicht haben, aber wurde getäuscht und mir wurde wertvolle Zeit genommen. Kann ich dafür ein Schadensanspruch stellen ?

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Slothd3mon  08.11.2019, 14:27
@benz1998

Du wurdest nicht getäuscht.

du bist selber schuld! Rechtsgeschäft mit einem minderjährigen.

klingt hart. Aber wenn du so blöd bist mit einem Kind ein Kaufvertrag zu machen musst du die Komsequenzen tragen.

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 14:52
@Slothd3mon

Aber das Kind hat mir gesgat, das es arbeitet was auch stimmt es geht nicht zur Schule und arbeitet und verdient sein eigenes Geld. Somit wurde ich getäuscht oder nicht?

Im Endeffekt ist mir das wichtigste das ich eintsch mein geld und den wert des kaputt gemachten iPhones zurück bekomme.

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Slothd3mon  08.11.2019, 14:55
@benz1998

Das Kind ist minderjährig! Das BGB ist in seinen Grundsätzen Vorallem auf Minderjährigen Schutz ausgerichtet.
hättest du die Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt wäre es wieder was anderes.
dadurch das es nie einen Vertrag gab gibt es auch kein Schadensersatz

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 16:07
@Slothd3mon

Aber das iphone muss mit doch erstattet werden wenn es kaputt gemacht wurde oder nicht ?

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 16:22
@Slothd3mon

Ich habe ja als Einzahlung mein eigenes Handy dazugegeben, das hat der Sohn kaputt gemacht

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Slothd3mon  08.11.2019, 16:27
@benz1998

Der gesamte Vorgang ist ein Tausch mit Baraufgabe. Dadurch das der KV ungültig ist erhältst du die gesamte Anzahlung zurück. Dadurch das das Handy kaputt ist und somit nicht mehr zurück gegeben werden kann, hast du recht auf Schadensersatz in Höhe des Wertes (Neues Handy -(Betraf den du zahlen sollst) - Baraufgabe = wert Handy alt)

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 16:36
@Slothd3mon

Nehmen wir an ich habe inzwischen das habdy schon verkauft was dem Vater gehörte ? Was ist dann ? Ich kenne den Käufer zwar könnte es auch zurück erwerben aber muss ich mir den Stress antun ?

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Slothd3mon  08.11.2019, 16:39
@benz1998

Wenn du des Hans weiter veränderst hat und der Vater das Handy zurück will, müsstest du es zurück geben Bzw Schadensersatz leisten

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 16:43
@Slothd3mon

Das einzige was der Vater von mir hat ist die hsndy Nummer,mehr hat er nicht genau so wenig hab ich von denen. Ich bin einfach sauer, das ich hier als Betrüger dargestellt werde, wenn ich nicht mehr auf seine Nachrichten antworte mache ich mich dann schuldig? Sobald ich brief von der Polizei kriege habe ich ja genug Beweise die zeigen, das ich dass hsndy gutgläubig erworben habe, der einzige unterschied wäre der Vater des Kindes hätte Stress oder liege ich da falsch ?

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Slothd3mon  08.11.2019, 16:47
@benz1998

Wieso sollte der Vater Stress bekommen. Es geht hier um einen KV der einfach nur rück abgewickelt werden muss. In der Regel wird sowas über Anwälte geregelt nicht via Polizei. Wobei bei dieser Preiskategorie lohnt sich nicht mal der Anwalt

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 16:58
@Slothd3mon

Das würde heißen, der Vater müsste zum Anwalt dieser schreibt mir einen Brief und dann wird rückabgewixkelt ? Dann hätte der Vater im Endeffekt unnötige Kosten richtig? So mache ich dass dann vielen Dank für deine Hilfe:)

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Slothd3mon  08.11.2019, 17:10
@benz1998

Nein! Der Vater kann einfach von dir verlangen das Handy zurück zu geben!

wenn du das nicht machst kann er zur Polizei gehen und dich anzeigen!

er muss dir halt das Geld noch erstatten

du bist hier im Nachteil nicht er

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 17:34
@Slothd3mon

Aber ich habe ja kein Problem damit ihm das habdy zu geben, aber wieso kann er mich anzeigen ? Ich hab doch nix gemacht ich bin davon ausgegangen das das hsndy vom Sohn selbst erworben ist so hat er es mir auch gesgat, sieht man auch im eBay kleinanzeigen Chat

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 17:36
@Slothd3mon

Ich hab dem Vater sowie dem Sohn gesagt ich will meine 400 Euro plus den wert des iPhones dann kriegen die das Handy. Aber als ich dannach als Betrüger bezeichnet wurde habe ich keine Interesse mehr mit denen zu kommunizieren

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Slothd3mon  08.11.2019, 17:43
@benz1998

Das Problem ist du hast Eigentum von ihnen das dir nicht rechtmäßig gehört. Eigentum des Vaters. Das Problem ist das das Kind Minderjährig ist, somit kein KV anschliessen kann. Du hast es gut gläubig erworben bist trotzdem nicht berechtigt da der KV ungültig ist. Der Vater hat gegen dich einen Anspruch! Du hst aber auch ein Anspruch auf Geld.

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 17:46
@Slothd3mon

Ja aber ich würde als Betrüger bezeichnet und gleichzeitig noch als scheiß Ausländer deswegen will ich nicht mehr antworten. Und wenn ich nicht antworte bin ich dann schuldig? Oder muss er anders zusehen ? Weil ich würde nur beschimpft und es wurde gesgst das ich Probleme kriege. Das die das hsndy zurück wollen haben die nicht gesgat, das habe ich angeboten

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Slothd3mon  08.11.2019, 18:20
@benz1998

probier nochmal einen sachlichen Kontext zu schreiben.

das du das Handy zurück gibst Bzw sie dein Geld. Einfach sachlich nochmal schreiben und wenn die dann nicht reagieren solltest du einfach abwarten.

somit bist Du auf der sicheren Seite dann, das. Du gesprächsbereit warst. Dann kann das dir schonmal keiner ankreiden

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Werde ich Probleme kriegen ?

nö, wenn Papi dem Verkauf nicht zustimmt, musst du das Handy zurückgeben und bekommst die Kaufsumme erstattet. Der Kauf war zunächst schwebend unwirksam, dem hat Papi widersprochen, damit hinfällig.

der Minderjährige ist nur beschränkt geschäftsfähig, der (Kauf)Vertrag ist somit schwebend unwirksam bis die Eltern zustimmen (§§ 106, 107, 108 BGB).

Weil sein Vater widersprochen hat, wurde der Kaufvertrag unwirksam.

Ohne Kaufvertrag besteht auch kein Rechtsgrund und die gegenseitigen Leistungen sind daher nach §§ 985, 812ff BGB herauszugeben.

Du Handy zurück / der Minderjährige das Geld zurück

Da du im guten glauben gehandelt hast passiert dir rein gar nichts!

Das schlimmste was kommen kann ist, dass du Handy zurück geben musst aber dann kriegst Dieburg dein Geld wieder :)

Also funktioniert das Handy? Bist du sonst zufrieden? Für ein Handy was 150 kostet braucht man nicht unbedingt ein Beleg, sei denn, man will sicher gehen, dass das Handy nicht geklaut ist.

Sofern der Vater nicht über die Polizei geht und das Handy zurückwill brauchst du dir keine Sorgen machen und auch dann nicht, denn du bekommst die komplette Summe die du bezahlt hast wieder. Kannst auch sagen es hat mehr gekostet, ist ja Aussage gegen Aussage. Dann bekommst du für deine Unannehmlichkeiten mehr Geld aber ich würde dir einfach bei dem Fall raten bei der Wahrheit zu bleiben.


benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 12:18

Ixh habe 400+ ein iphone 6s 128gb bezahlt. Hab eben auch noch erfahren er hat das Handy kaputt gemacht

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Supermoto111  08.11.2019, 12:22

Ach du meine Güte. Ich hab vor 3 Monaten 220 für mein iPhone 7 bezahlt...

Warum hast du dich überhaupt auf 150 Teilzahlung einlassen wollen? Das wäre doch viel zu wenig.

Mein Rat: Geh zur Polizei, schildere das ganze. Am besten du sagst denen gleich das der Junge beschränkt geschäftsfähig ist. Dann bekommst du dein Geld zurück und holst dir nen ordentliches Handy aus seriöser Herkunft!

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 12:43
@Supermoto111

Nein ich hab mein iphone 6s als zuazhlunh gegeben also geld+mein iphone für sein samsung s10+ . Aber das iphone was er bekommen hat hat er kaputt gemacht

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Supermoto111  08.11.2019, 12:52
@benz1998

Dann war das doch ein relativ gutes Geschäft, was mit deinem iPhone ist kann dir ja jetzt egal sein. Wenn der Vater das Handy wieder haben will, soll er es einklagen, wenn nicht dann nicht.

Am besten du brichst den Kontakt zu den 16 jährigen einfach ab und wartest ob was kommt, wenn nicht hast du doch ein gutes Handy zum fairen Preis :)

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benz1998 
Fragesteller
 08.11.2019, 13:34
@Supermoto111

Ich habe keine Lust auf Kopfschmerzen, ich habe dem Vater gesgat bring mir meine 600 Euro, da eas iphone kaputt gemacht wurde und dann kannst du dein hsndy haben.

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