Handelsfachwirt Prüfung?

1 Antwort

Die Frage lässt sich aus der Rechtsverordnung Gepr. HFW beantworten; die finden Sie im Internet (oder in meinem Buch "Intensivtraining Gepr. HFW").

Die Präsentation muss sich nach § 3 auf je ein Fach aus der ersten und der zweiten Teilprüfung beziehen. Viele wählen im übrigen das Thema aus dem Wahlfach, das sie selbst gewählt haben - davon wissen sie dann auch meistens viel. Wenn In der mündlichen Prüfung bezieht man sich zunächst einmal in aller Regel auf die Präsentation. Aber: Die Prüfer können selbstverständlich den Rahmen viel weiter ziehen. Es heißt ja in § 3 Absatz 10 nur "...ausgehend von der Präsentation". Zumindest auf die Handlungsbereiche der Präsentation sollten Sie also vorbereitet sein. Viel Erfolg! Peter Collier weconsult-Verlag.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seminarleiter, Dozent, Pr-Aussch. und Autor v. Fachbüchern