Hallo, ich ziehe im September für mein FSJ in ein Zimmer das mir meine FSJ-Stelle zur Verfügung stellt, muss ich mich dann meinen Wohnort ummelden?

3 Antworten

Ja, man muss sich nachden meldegesetzen der Länder dann mindestens mit einem Nebenwohnsitz anmelden. Unterlässt man dies, kann es auch mal zu einem Bussgelg kommen.

Befreiung von der Meldepflicht

  • Personen die nicht länger als zwei Monate eine Wohnung zum dauernden Aufenthalt beziehen. Erfolgt nach den zwei Monaten kein Auszug, so müssen sich diese Personen innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden
  • Mitglieder ausländischen diplomatischen Missionen und deren Angehörige
  • Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft, zum Beispiel: Grundwehrdienst, Zivildienst. Eine Befreiung von der Meldepflicht ist in diesem Fall jedoch nur gegeben, solange die Antragstellerin / der Antragsteller in einer anderen Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet ist.
  • Personen im Freiheitsentzug.

Ist das in deinem Fall nicht auch eine Gemeinschaftsunterkunft?

atzef  06.07.2015, 09:55

Nein. Ein Zimmer ist keine Gemeinschaftsunterkunft. :-)

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Offiziell ja. Inoffiziell habe ich es selbst während meines FSJ unterlassen und habe keinen Schaden davon genommen.