Hallo wenn einer z.b beim schwarz fahren erwischt wird kriegt er niewieder den Führerschein?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Hi doch.
Der Täter bekommt aber eine Sperrfrist vom Gericht aufgebrummt - meist so um die 2 Jahre herum.
In dieser Zeit darf er keinen Führerschein machen/ Wiedererteilung beantragen.
Nein, lebenslange Sperre gibt es da nicht
Falls Du mit Deiner Frage auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis zielst, so bekommst Du dafür als Ersttäter in der Regel eine Sperre zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren für den möglichen Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Nur in besonders schwerwiegenden Fällen oder bei notorisch wiederholter Tatbegehung kann so eine Sperrzeit auch unbefristet ausgesprochen werden.