Hallo was würde passieren wenn ich ohne Fahrerlaubnis ein Auto Fahre wenn es sich um ein Notfall handelt?

10 Antworten

Es gibt den "Rechtfertigenden Notstand"

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ich würde also sagen....

War das Mittel (Ohne Fahrerlaubnis Auto fahren) angemessen um den wahrscheinlichen Tod einer Person abzuwenden?

Das wird im Zweifel ein Richter entscheiden müssen....

Wenn du grundsätzlich Auto fahren kannst und zb nur im Rahmen eines Fahrverbotes nicht hättest fahren können und die Person wäre sonst verstorben dann ist es sehr wahrscheinlich das du ohne Strafe raus kommst....

Wenn sich jetzt aber ein 14 Jähriger ans Steuer setzt um jemanden zum KH zu fahren der sich nicht wohl fühlt und dabei kommts zum Unfall dann ist der Fahrer sicherlich fällig^^

Ich würde hier aus dem Menschenverstand herraus das Gleiche Prinzip anwenden wie beim Abschleppen von Fahrzeugen... im hinteren Fahrzeug muss eine Person sitzten welche für diese Tätigkeit ausüben kann.

Geht es gut --> sie hats Gekonnt...

Gibts nen Unfall oder beinaheunfälle --> hats nicht gekonnt = Strafe

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ Meister

Das wäre fahren ohne Fahrerlaubnis, du hast immer die Möglichkeit 112 zu rufen z.B. über Nachbarn. Vor allem passiert etwas z. B. Unfall auf der fahrt in Krankenhaus wirst du deines Lebens nicht mehr froh.

das stellt sich immer erst danach raus bei der gerichtsverhandlung ob es ein notfall war.bin mal nachts um 1 zu fuß von der kneipe heim und um 4 aufgewacht wegen lautem hupen.stand auf und hab nachgesehn ein auto brannte.schnell den notruf abgesetzt,meine 2 großen löscher ins auto hingefahren und gelöscht.den unfallfahrer konnte ich retten und hab trotz promille die lebensrettermedaille bekommen.meine füherscheine hab ich heute noch

Da könnte der §35 Strafgesetzbuch in Frage kommen:

§ 35 Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Das bedeutet, dass in diesem Fall genau geprüft wird, ob du wirklich keine andere Alternative hattest, das Leben zu retten als mit Begehung der Straftat des Fahrens ohne Führerschein. Falls das Gericht dieses bejaht, kommst du ohne Strafe davon.

Es dürfte sehr selten genau so ein Fall eintreten aber unter Umständen kannn es sein daß du straffrei ausgehst.

Es wird zwar eine Anzeige geben aber wenn wirklich ein triftigen Grund vorlag und es wirklich KEINEN anderen Weg gab wird der Staatsanwalt das Verfahren einstellen.

Kommt jetzt aber bitte nicht auf Summe Gedanken solch ein Fall wird alle 1000 Jahre genau so eintreffen das alles passt.