Hallo ich erwarte ein dhl paket was nur mit altersichts Prüfung und ident check ausgehändigt werden darf bin aber erst 17 kann man da was machen?
Hallo ich habe eine Softair bestellt Die ab18 ist. (G28) Aber habe leider erst nach Den kauf ware gesehen, das sie halt nur mit alters und ident check ausgehändigt werden darf. Somit kann ich dass paket nicht einfach von z.b mein vater annehmen lassen kann mann da irgendetwas noch machen Vollmacht schreiben oder sowas. Danke im Voraus.
5 Antworten
Hi,
Hallo ich erwarte ein dhl paket was nur mit altersichts Prüfung und ident check ausgehändigt werden darf
Das gibt es nicht.
Entweder 'Alterssichtprüfung' oder 'ID-Check'; beides kombiniert geht nicht. Macht auch keinen Sinn, weil die Alterssichtprüfung im Ident-Check enthalten ist.
bin aber erst 17 kann man da was machen
Du selbst wirst es in beiden Fällen keinesfalls annehmen können weil Du minderjährig bist.
- Im Falle einer Alterssichtprüfung kannst Du aber zB. Deinen Vater bevollmächtigen der die Sendung dann annehmen/ abholen kann.
- Im Falle eines ID-Checks wirst Du die Sendung in keinem Fall annehmen können, denn das könntest Du nur Du, aber Du bist Minderjährig (und hast bei der Bestellung wahrscheinlcih auch noch falsche Daten angeben, ne?)
Gruß
Das wird in die Postfiliale geliefert und dort wird es nur gegen Vorlage des Ausweises ausgehändigt.
Dein Vater kann versuchen es mit einer Vollmacht abzuholen aber ob das klappt werdet ihr sehen.
Die Antwort ist immer noch die gleiche.
Alterssichtprüfung oder Identcheck? Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
DHL verbürgt sich dafür, dass der EMPFÄNGER, also Du selbst, das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Auch bei bevollmächtigter Abholung oder Zustellung muss der Ausweis des Empfängers neben dem des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Ich fürchte, deine Chance das Paket ausgehändigt zu bekommen, geht gegen Null.
DHL verbürgt sich dafür, dass der EMPFÄNGER, also Du selbst, das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Beim ID-Check, ja
Bei der Alterssichtprüfung, nein
Auch bei bevollmächtigter Abholung oder Zustellung muss der Ausweis des Empfängers neben dem des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Das ist nicht korrekt. Man legt als Bevollmächtigter immer nur seinen eigenen Ausweis vor, nicht zusätzlich den des Empfängers. Andere nicht anwesende Personen kann und braucht man nicht ausweisen.
Ich fürchte, deine Chance das Paket ausgehändigt zu bekommen, geht gegen Null.
Vermute ich auch...
Ist halt erst ab 18...
Versuch es über Deinen Vater, aber ich glaube das wird nicht klappen.