Hallo, aber welcher ssw gilt das bv für Zimmermädchen?

3 Antworten

Ein BV gibt es vom Arzt, wenn eine Weiterbeschäftigung dich oder dein Ungeborenes schädigen könnte.
Vom Arbeitgeber gibt es das BV nur dann, wenn er absolut keine Möglichkeit hat dich im Rahmen des MuschG weiter zu beschäftigen.
Grundsätzlich reicht "nur schwanger sein" für ein BV nicht aus.
Es gibt auch individuelle BV, auch hier entscheidet der Arzt.

Wenn das Zimmermädchen mit giftigen Reinigungsmitteln hantiert vielleicht? Aber ich denke mir nur das müssten schon üble Chemiecocktails sein  

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und solange man keine Beschwerden hat, kann man bis kurz vor der Entbindung arbeiten. Das entscheidet der Gynäkologen ob es notwendig ist ein Berufsverbot auszusprechen.oder nicht.