härterer Alkohol in Wien ab 16?

5 Antworten

Mit der Vollendung des 16. Lebensjahres darfst du in Wien alkoholische Getränke uneingeschränkt erwerben und konsumieren, egal, ob es nun Bier mit 6%, Whisky mit 40% oder Stroh mit 80% ist. Viele glauben, dass dies erst ab 18 erlaubt sei, da es in den anderen Bundesländern mit den weiteren Ausnahmen Burgenland und Niederösterreich (?) eine Grenze für den Alkoholgehalt gibt, etwa 17%.

Allerdings haben auch in Wien die meisten Geschäfte eine selbstauferlegte Verpflichtung, Alkohol über etwa 14,5% an Unter-18jährige zu verkaufen. Die wäre allerdings nicht durch das Gesetz vorgeschrieben.

Quelle: Jugendschutzgesetz: <Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel § 11. (1) Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist jungen Menschen in der Öffentlichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verboten. (2) Junge Menschen dürfen sonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen und nicht unter das Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2001, fallen, nicht erwerben, besitzen oder zu sich nehmen. (3) Die Verbote der Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn die Anwendung von alkoholhältigen Zubereitungen und sonstigen Rausch- und Suchtmitteln zu medizinischen Behandlungs- und Heilzwecken erfolgt.>

abcdefghijklm8  03.12.2018, 21:26

Nicht Niederösterreich sondern Vorarlberg.

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Für meine Matura musste ich das auch recherchieren und musste nach 18-jahrelangem Fehlglauben feststellen, dass im online Jugendschutzgesetz wirklich steht, dass man schon mit 16 alles trinken kann. Aber aus eigener erfahrung weiß ich, dass du in den meisten Geschäften den harten Alk erst ab 18 bekommst.

Laut Gesetz ist in Wien der Verkauf von Alkohol unter 16 Jahren verboten. Ab dem vollendetem 16. Lebensjahr darf jeder Alkohol verkauft werden. Laut §11 abs. 1: Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist jungen Menschen in der Öffentlichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verboten.

Lokale dürfen somit den unter 16 jährigen nach Ausweiskontrolle, den Alkoholausschank verweigern bzw. diesen den Zutritt verweigern.

§ 6. (1) Unternehmer und Veranstalter haben im Rahmen ihres Betriebes oder ihrer Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und Bescheide eingehalten werden. Sie haben zu diesem Zweck auf junge Menschen in zumutbarer Weise einzuwirken. Dies kann insbesondere durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes oder des Alkoholausschankes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken erfolgen.

Dieses Gesetz ist seit 2002 in Kraft.

MfG Livinhgell

Quelle: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002017.htm

hm ,wieso wird dann in dieser seite vom jugendschutz gesagt,dass Branntwein ab 16 ist? http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/MDA12-Laender_einzeln/Oesterreich.pdf