Laut Gesetz ist in Wien der Verkauf von Alkohol unter 16 Jahren verboten. Ab dem vollendetem 16. Lebensjahr darf jeder Alkohol verkauft werden. Laut §11 abs. 1: Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist jungen Menschen in der Öffentlichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verboten.

Lokale dürfen somit den unter 16 jährigen nach Ausweiskontrolle, den Alkoholausschank verweigern bzw. diesen den Zutritt verweigern.

§ 6. (1) Unternehmer und Veranstalter haben im Rahmen ihres Betriebes oder ihrer Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und Bescheide eingehalten werden. Sie haben zu diesem Zweck auf junge Menschen in zumutbarer Weise einzuwirken. Dies kann insbesondere durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes oder des Alkoholausschankes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken erfolgen.

Dieses Gesetz ist seit 2002 in Kraft.

MfG Livinhgell

Quelle: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002017.htm

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