Härtere Strafen bei Vergewaltigung?

Das Ergebnis basiert auf 55 Abstimmungen

Auf jeden Fall härtere Strafen 69%
die Strafen nicht ändern 20%
mildere Strafen 11%

20 Antworten

die Strafen nicht ändern

Für alle über 200 Delikte gilt:

Die Strafrahmen werden (im wesentlichen nach den folgenden 3 Kriterien festgelegt:

Am wichtigsten: Wie hoch ist die Zahl der potentiellen Täter?

a) Wie hoch ist der Handlungsunwert des Täters?

b) Wie hoch ist der Erfolgsunwert der Tat (Folgen für das Opfer)?

Die Vergewaltigung wird gewöhnlich mit etwa 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Da der Handlungsunwert und der Erfolgsunwert bei einem gewöhnlichen Bankraub geringer ist, müsse nacht den Kriterien a) und b) gelten:

Der Bankräuber wird mit 1 Jahr ´4 Monate auf Bewährung bestraft.

(die 4 Monate ergeben sich aus dem Verstoß gegen das Waffengesetz und der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe)

Warum geht das nicht?

Weil das dann "jeder" machen würde!

Die Zahl der potentiellen Täter ist sehr hoch, das wissen wir alle.

Ein paar Jahre in der Karibik am Strand: Sonne, Meer, Palmen, ein Glas Cuba Libre, und dann geht die Kreuzfahrt weiter, von Insel zu Insel.

Auf jeden Fall härtere Strafen

Ich binmehr für differenziert beschrieben Strafe, abhängig zb:

  • mehrere Opfer
  • Dauer der Übergriffe (zb sex Belästigung meghrfach über Jahre)
  • Video gemacht
  • Video online gestellt
  • geplant
  • spontan
  • welche Praktiken (oral, Penetration, wo)
  • Sadismus, Verstümmelung, Todesdrohung Strangulieren, SM, Folter
  • Verletztheit Körper (zb Unfruchtbar, Stuhlinkomtinent für immer)
  • Verletztheit Seele (Aussage Psychologe, Dauer der nltigen Behandlung)
  • Alter der Opfer.

Die Strafe darf nicht zugunsten einer Therapie verkürzt werden. Diese ist ein separate Anordung zum Schutz vor weiteren Taten.

Bei Bedarf Verwahrung bis Lebensende.

Bei der zweiten Verurteilung kann es für mich nur Verwahrung geben, ohne Pardon wenn mehre Kinder über Jahre missbraucht wurden.

Wieso:

In der Schweiz wurde ein Kindergärtner in leitender Position zu 5 Jahren Gefängnis und eine stationäre Therapie verdonndert obwohl er mehre Babies bis Kleinkinder über Jahre an zwei Stellen schwerst mibbraucht hat, Videos gemacht und ins Netz gestellt hat.

Es gab lächerliche mildernde Umstände. die Richterin war wohl ganz eingenommen von dem Typen, anders kann ich das nicht verstehen.

https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/ich-muss-verantwortung-uebernehmen-kita-betreuer-gesteht-missbrauch-136256200

Ah beim link succhen noch den gefunden. Hat nicht Mal Arbeitsverbot gekriegt...

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/salzland/urteil-kindesmissbrauch-kindergaertner100.html

Zum Vergleich: in der Schweiz wurde gleichzeitigein Mörder zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Opfer war 1 erwachsene Person. Das Urteil ist ok, das des Pädophilen Babyf. nicht.

Der Babyf. müsste mehrfach Lebenslang ohne Hafturlaub kriegen (zu riskant).

Mehr Vorsorge treffen, dass das nicht passiert. Das fängt bei dem an, was im Internet alles zu sehen, lesen und zu hören ist und hört bei der Gewalt der eigenen Eltern gegenüber den Kindern noch nicht auf. Einmischen, wenn man sowas mitbekommt und nicht wegsehen weil es "deren Angelegenheit ist".

Therapie, wo möglich.

Härtere Strafen wenn nötig. Auch Sicherheitsverwahrung bis zum Ende. Leider.

Das Deutsche Strafrecht ist auf Sozialisierung ausgelegt. Deswegen müsste man erstmal dieses Prinzip abschaffen.

Allerdings ist es nicht grundlegend verkehrt, deswegen währe so ein Mittelding optimal

Auf jeden Fall härtere Strafen

Die Opfer haben Lebenslang. Sie werden niemals der selbe Mensch sein wie zuvor, und es bleibt immer eine Verletzung und Verletzbarkeit zurück. Darum sind die Strafen viel zu mild. Es muss auf Lebenslänglich gehen und die Täter müssen chemisch oder anderweitig kastriert werden, da man sonst eine Wiederholung nicht ausschließen kann, denn Vergewaltiger sind meist Wiederholungstäter.

Zudem muss der Ablauf der Verfahren so gestaltet werden, dass er schwer traumatisierten Opfern gerecht wird und die Frauen nicht noch traumatisierter aus der Verhandlung kommen. So wie es jetzt ist, ist es kein Zustand und ein Armutszeugnis für ein modernes Land wie Deutschland.

Muffin740  31.01.2020, 18:37

fürs kastrieren bin ich auch

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Experiencia  31.01.2020, 19:56
@Muffin740

Muss ja nicht physisch sein, geht auch mit kontrollierter Medikamentengabe, z.B. in Spritzenform.

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Ollil1979  20.07.2020, 05:59

"Die Opfer haben Lebenslang." Die Vergewaltigung kann lebenslange Folgen haben,

für Haftstrafen (einschließlich Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes gilt dies jedoch auch.

Das gilt zunächst mal bei alle Delikten.

Zudem führen solche Vorstrafen zu einer Stigmatisierung in der Gesellschaft.

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Ollil1979  20.07.2020, 06:05

"Zudem muss der Ablauf der Verfahren so gestaltet werden, dass er schwer traumatisierten Opfern gerecht wird und die Frauen nicht noch traumatisierter aus der Verhandlung kommen."

Natürlich sind die Opfer oft nicht zufrieden mit der Strafhöhe.

Darauf kommt es jedoch gar nicht drauf an.

Es geht darum, dass die Richter nach bestem Wissen und Gewissen handeln müssen.

Dies gilt für alle anderen Delikte auch.

Und das Gericht kann sich nicht von dem Volkszorn leiten lassen, der u.a. durch die immer aggressivere Berichterstattung gegen Sexualstraftäter durch die Boulevardmedien verursacht oder verstärkt wird.

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Ollil1979  20.07.2020, 06:26

"So wie es jetzt ist, ist es kein Zustand und ein Armutszeugnis für ein modernes Land wie Deutschland."

Es geht in unserem Rechtssystem NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

Wenn es im Strafrecht nur um die Vergeltung von Schuld ginge, dann würde sich die Höhe der Strafen für die unterschiedlichen Delikte nach der Tat richten.

Die zweckfreie Vergeltung spielt allerdings seit etwa 200 Jahren keine so große Rolle.

In Deutschland überwiegen ganz stark die zweckgerichteten Straftheorien.

Die Strafe soll einem gesamtgesellschaftlichen Zweck dienen, nämlich der (effizienten) Kriminalitätsbekämpfung.

Und die gesetzlichen Strafrahmen richten sich natürlich -auch - stark nach der Frage:

Wie hoch ist die Zahl der potentiellen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden muss?

Außerdem spielt die Zahl der potentiellen Täter eine wichtige Rolle bei der Einschätzung der potentiellen Gefahrenlage für die Gesamtgesellschaft.

Die Zahl der potentiellen Vergewaltiger ist gering, da

  1. Der Täter keinen objektiven Vorteil daraus zieht (Vermögensvorteil).
  2. Die natürliche Hemmschwelle, eine solche Tat zu begehen sehr hoch ist, insb. höher als bei der Körperverletzung.

Fast das Gegenteil der Vergewaltigung ist der MORD,

von dem eine unendlich mal höhere potentielle Gefahr für die Gesamtgesellschaft ausgeht.

Es gibt 10.000e verschiedene Tatmotive, von denen die Verständlicheren die potentiell gefährlichsten für die Gesellschaft sind.

Und es gibt 10.000e Möglichkeiten der Tatausführung: Für jeden etwas, um die natürliche Tötungshemmschwelle zu senken.

Annahme: Man würde MORD und Vergewaltigung gleich bestrafen:

"Ab dem 01.01. 2020 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, dass die Strafandrohung für Mord von der Lebenslangen Freiheitsstrafe auf 3 Jahre herabgesetzt wird."

Dann würde sich doch die Gesellschaft durch eine Kettenreaktion aus Mord durch Selbstjustiz zerstören.

Außerdem würden einige Straftäter, z.B. Drogendealer den Richter auch Rache nach der Haftentlassung erschießen.

Oder Richter würden einige Tage vor der Verhandlung erschossen werden und kein Richter würde sich trauen, als Ersatz zu dienen.

Viel mehr Männer würden ihre Ehefrau umbringen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, weil Vermögensvorteile ein starkes Mordmotiv sind.

Viel mehr Frauen würden, nachdem sie jahrelang von ihrem Ehemann betrogen oder geschlagen wurden, den Ehemann aus Rache oder Eifersucht vergiften (Mordmerkmal: Heimtücke) .

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Ollil1979  20.07.2020, 06:53

"So wie es jetzt ist, ist es kein Zustand und ein Armutszeugnis für ein modernes Land wie Deutschland."

Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

Auch im europäischen Vergleich.

Es ist keine Straferhöhung für Vergewaltigung zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.

Gedankenexperiment:

Wenn man auf einer unbewohnten Insel 1.000 gewöhnliche Menschen ausgesetzt werden, darunter 500 männliche und 500 weibliche Personen jeden Alters,

und dann zusätzlich 1.000 (evtl. mehrfach wegen Vergewaltigung vorbestrafte) Menschen.

Dann müsste würde der Inselgesetzgeber - wenn er von den gleichen Strafzwecktheorien wie der normale Gesetzgeber ausgeht) vermutlich jede Vergewaltigung einheitlich mit den Lebenslangen Freiheitsstrafe bestrafen.

Denn die Zahl der potentiellen Täter, die durch die Strafe abgeschreckt werden muss, wäre dann ja extrem hoch.

Außerdem sorgt die extrem hohe Zahl der potentiellen Täter eine extrem hohe Gefahrenlage für die Inselgesellschaft.

Dieses Extrembeispiel eines Gedankenexperimentes zeigt,

das die Höhe der Strafe von der Zahl der potentiellen Täter abhängt.

In der realen Welt ist bei der Vergewaltigung die Zahl der potentiellen Täter sehr gering.

Selbst nahezu alle Kriminallen, sogar Strafgefangene, sind bekanntlich gegen "Vergewaltiger" und erst Recht gegen "Kinderschänder".

Das sind also keine potentiellen Täter.

Der Grund, weswegen die allermeisten Menschen eine Vergewaltigung nicht begehen liegt also gar nicht daran, dass sie mit einer Strafe zu rechnen haben.

Das Gegenteil:

Ein harmloser Bankraub ohne Schusswechsel:

Das würde ja "jeder" machen, wenn es erlaubt wäre, zugespitzt formuliert.

Und dann gehts die nächsten Jahre in die Karibik an den Strand: Sonne, Palmen Meer, 5-Sterne-Hotels, Kreuzfahrten von Insel zu Insel.

Da muss durch die Strafe die große Masse der Bevölkerung abgeschreckt werden.

Auch bei Mord gibt es Situationen, wo "jeder" das machen würde, wenn es nicht mit Strafe bedroht wäre.

Mord ist das exakte Gegenteil der Kindesschändung, was die spiegelverkehrte potentielle Gefahr für die Gesamtgesellschaft betrifft.

Folglich sind auch die Strafen für Mörder und "Kinderschänder" spiegelverkehrt.

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