Habe mir nen Fahrradträger für AHK von einen Bekannten ausgeliehen?
Kann ich den mit sein Kennzeichen führen ?
5 Antworten
Nein, es muß das Wiederholungskennzeichen Deines Auto sein und Du darfst dieses auch nicht selber malen, sondern es muß genauso den Vorschriften der Anlage IX der SVZO entsprechen, wie die offiziellen, die Du am Auto hast.
Ein Fahrradträger hat ja keine eigene Zulassung sondern muss dann mit einem sog. Wiederholungskennzeichen versehen werden, wenn er das Kennzeichenschild des tragenden Fahrzeugs verdeckt. Demnach musst du natürlich das Kennzeichen ddleines Autos nachprägen lassen und am Träger befestigen. (Das Wiederholungskennzeichen wird nicht mit Zulassungs- oder HU-Siegel versehen.)
nein, nur mit deinem Eigenen; bei der Zulassungsstelle bekommst die Schilder
wenn er ein extra kennzeichen hat, ja
wenn es das kennzeichen seines autos ist, nein
das ist ok, wenn auf dem anhänger das kennzeichen seines autos ist, ist es nur darauf, dass man es besser sieht
es hat dann keine rechtliche bewandnis, der anhänger braucht dann kein nummernschild, es ist nur, damit man es besser erkennen kann
anhänger, die eine zulassung brauchen, haben eigene nummernschilder mit eigenen nummern
die meldet man an, wie autos, das ist es nicht, es geht nur darum, dass man es besser sieht
Das ist nicht zulässig. Es wird zwar nicht gesiegelt, muss aber als Wiederholungskennzeichen dennoch den Vorschriften für reguläre deutsche Kfz-Kennzeichenschilder genügen.
nein, natürlich nicht!
und wenn ich ein provisorium aus Pappe nehme ?