Habe ich Anspruch auf Urlaub beim Zeitung Austragen?
Hallo, ich gehe schon seit etwas länger als einem Jahr Zeitungen austragen. Ich habe einen festen Vertrag und gehe 2 Mal wöchentlich Werbung verteilen. Es ist nur auf geringfügiger Basis und ich verdiene weniger als 450€. Es gehört für mich auch dazu, mal als Vertretung einzuspringen und dementsprechend höher fällt der Lohn dann aus, aber er bleibt kontinuierlich unter 450€.
Habe ich überhaupt Anspruch auf Urlaub und wenn ja, wie viel?
3 Antworten
Rein rechtlich hast du auch als Minijobber ebenfalls Anspruch auf Urlaub (§ 3 I BUrlG). Wie viele du hast, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt.
Rechtlich stehen dir mind. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche zur Verfügung (24 bei 6-Tage-Woche). Wenn du also einmal pro Woche arbeitest, stehen dir im Jahr rein rechtlich vier Tage Urlaub zur Verfügung (1/6 * 24 bzw. 1/5 * 20).
Wie das organisatorisch läuft, ist natürlich von außen schwierig zu beurteilen, da Zeitungen ja regelmäßig ausgeteilt werden. Es muss in der Zeit sicher eine Vertretung geben bzw. kann es auch sein, dass Wochen, an denen keine Zeitung erscheint, dir bereits vom Urlaub abgezogen werden.
Schau dir einfach deinen Vertrag an und wende dich doch einfach an deinen Arbeitgeber.
Eventuell wenige Tage. Aber mit dem normalen Urlaubskollektiv brauchst du da nicht rechnen. Frag einfach nach beim Arbeitsgeber oder bei der Arbeiterkammer.
Was ist denn die Arbeiterkammer ?? Wenn Du die Gewerkschaft meinst, dann muss er/sie da auch Mitglied sein.
Wenn Du also regelmäßig und fest in der Woche arbeitest, dann denke ich mal ja.
Hier ein Link: https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/urlaub.html
In dem Fall gilt wohl auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Zur Sicherheit würde ich aber einen Anwalt / Arbeitsrechtler fragen.