Habe ich Anspruch auf Urlaub beim Zeitung Austragen?

3 Antworten

Rein rechtlich hast du auch als Minijobber ebenfalls Anspruch auf Urlaub (§ 3 I BUrlG). Wie viele du hast, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt.

Rechtlich stehen dir mind. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche zur Verfügung (24 bei 6-Tage-Woche). Wenn du also einmal pro Woche arbeitest, stehen dir im Jahr rein rechtlich vier Tage Urlaub zur Verfügung (1/6 * 24 bzw. 1/5 * 20).

Wie das organisatorisch läuft, ist natürlich von außen schwierig zu beurteilen, da Zeitungen ja regelmäßig ausgeteilt werden. Es muss in der Zeit sicher eine Vertretung geben bzw. kann es auch sein, dass Wochen, an denen keine Zeitung erscheint, dir bereits vom Urlaub abgezogen werden.

Schau dir einfach deinen Vertrag an und wende dich doch einfach an deinen Arbeitgeber.

Eventuell wenige Tage. Aber mit dem normalen Urlaubskollektiv brauchst du da nicht rechnen. Frag einfach nach beim Arbeitsgeber oder bei der Arbeiterkammer.

grisu2101  24.01.2019, 05:29

Was ist denn die Arbeiterkammer ?? Wenn Du die Gewerkschaft meinst, dann muss er/sie da auch Mitglied sein.

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