Grafikkarte als ungetestet erworben?
Moin,
habe bei Ebay eine Grafikkarte erworben, die zwar als ungetestet und als Ersatzteil/Defekt eingestellt wurde, aber in der Beschreibung folgendes stand: "Wurde vor einigen Monaten im Bundle als voll funktionsfaehig gekauft, seitdem ungetestet da keine Zeit.
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Bei fragen gerne melden"
Habe die erhalten und die ist höchstwarscheinlich ein totalschaden (Kurzlschluss gegen fast alles). Zudem kommt noch, das der Verkäufer in letzter zeit von 2 anderen eine Bewertung erhalten hat, die mich darin bestärkt, das er über den Defekt der Grafikkarten bescheid weiß. Bewertung 1: Habe mehrere "ungetestete" Artikel bei diesem Verkäufer gekauft. Alle Artikel waren Defekt. Sollten Sie Artikel kaufen, die als "ungetestet" ausgewiesen sind, dann gehen Sie davon aus, dass Sie vollständig defekt und nicht reparierbar sind. Hoffen Sie nicht auf ein Schnäppchen!
Bewertung 2: Ich habe bei diesem Käufer 10 "ungetestete" Artikel gekauft. Alle 10 Artikel waren defekt. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass die Artikel nicht "ungetestet" waren sondern wissentlich defekt sind. Da das Unterschlagung und eigentlich strafbar ist, muss ich aufgrund meiner persönlichen Erfahrung mit diesem Käufer jedem davon abraten hier Artikel zu kaufen die als "ungetestet" inseriert sind.
Mindestens 12 Artikel die als: "Wurden als funktionstüchtig gekauft, aber nicht getestet." und dann ist alles defekt, kommt mir komisch vor.
Was würdet ihr hierzu sagen?
3 Antworten
Tach :)
wenn ein Verkäufer die Funktionsfähigkeit nicht geprüft hat, kann er als Artikelzustand „als Ersatzteil/ Defekt“ wählen. Alle anderen Zustände sind für funktionierende Teile da. In die Beschreibung reinzuschreiben „weiß ich nicht, hab ich nicht getestet“ nützt da auch nichts.
Als Käufer würde ich mich nicht auf solche Angebote einlassen.
VG
Haben Sie den Verkäufer kontaktiert? Was sagt der dazu? Bei der Häufung der defekten Karten, die er angeblich als "funktionsfähig" verkauft bekommen hat, würde ich auch ins Grübeln kommen.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann könntest du dir mal eine Meinung von einem Anwalt einholen. Würde mich sehr interessieren was der/die studierte Fachmann/-frau zu so einem Fall sagt.
Oder mal in einem Jura-Forum nachfragen.
Wiegt hier der eingetragene Artikelzustand stärker ("Ersatzteil/Defekt") oder die recht positiv klingende Beschreibung. (als funktionsfähig gekauft, wegen Zeitmangel ungetestet)
Ist der Verkäufer privat oder gewerblich? (Je nach Anzahl der Angebote ist man recht schnell gewerblich unterwegs. Wäre auch mit dem Anwalt zu klären.)
Falls pivat, hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen? Meines Wissens nach muss man das per Klausel gezielt machen.
Du könntest auch mal einen Fall bei der eBay Schlichtungsstelle eröffnen und gucken was die zu dem Sachverhalt sagen.
Du kannst uns hier ja mal auf dem Laufenden halten, würde mich tatsächlich sehr interessieren wie das ausgeht.
Der Verkäufer selbst hat angeblich die Karte im Bundle als "getestet" gekauft, und verkauft sie jetzt als "(von ihm) ungetestet" weiter.
Du hast also bewusst einen möglicherweise defekten Artikel erworben.
Was möchtest Du jetzt erreichen?
Hast Du die Graka bekommen, und die läuft nicht?
Sorry, das dürfte dann Dein Problem sein.