Gilt es als Kreuzung?
Guten Tag ,
Meine Frage ist ob es als eine Ausfahrt oder Kreuzung angesehen wird (Siehe Bild).
Bei dem Bild erkennt man eine Einmündung und zwei grüne Striche, diese Striche sollen einen gepflasterten Gehweg darstellen, ist durch den gepflasterten Gehweg eine Einmündung weiterhin oder gilt es als Ausfahrt, weil auf der rechten Seite ein gepflasterter Gehweg ist?
4 Antworten
Aus meiner Sicht stellt es in jedem Falle eine Einmündung dar, egal ob mit oder ohne gepflasterten Fußweg. Eine Ausfahrt definiere ich lediglich als Zufahrt von einem Privatgrundstück.
Wenn der Bordstein auf der senkrecht verlaufenden Straße an der Einmündung nur abgesenkt ist, handelt es sich definitiv nicht um eine gleichberechtigte Straße. Und ansonsten regeln Verkehrsschilder bei gleichrangigen Staßen, wer Vorfahrt hat. Falls dann keine da sind, gilt rechts vor links.
Ich habe vor Kurzem einen Beitrag gelesen, wo beschrieben wurde, dass ein Gericht entschieden hat, dass bei einer eigentlich gleichrangigen Kreuzung, bei der eine Straße durch eine Pflastersteinreihe optisch abgetrennt wurde, nicht mehr automatisch von rechts vor links ausgegangen werden darf. Man müsse sich hier durch Zeichen verständigen.
Danach wäre Deine beschriebene Straße auch als mögliche Ausfahrt zu sehen, und das Vorfahrtsrecht eingeschränkt.
Das Problem ist, dass es nicht eindeutig ist. Du solltest, aus dieser Straße kommend, nicht auf Deiner Vorfahrt bestehen. Kommst Du aber aus der links liegenden Seitenstraße, mußt Du davon ausgehen, dass ein aus der abgetrennten Straße Kommender einfach rechts vor links annimmt und die Vorfahrt nimmt.
Das Gericht in jenem Beitrag (ich finde ihn leider nicht wieder) erkannte auf Teilschuld und verwies auf die gegenseitige Rücksichtnahme.
Einmündungen in Haupt- oder Nebenstrassen, die über ein Trottoir führen, sind nie vortrittsberechtig. Falls es darum geht. Es ist einfach eine Nebenstrasse.
Mir geht es nicht um den Verkehrsregel, ich will nur wissen ob man es dadurch als Ausfahrt ansehen kann
Hier gilt rechts vor links, außer es ist eine abgesenkte Bordstein Kante vorhanden.
Die Wahl des Straßenbelag ist unerheblich.
Also kann man, wenn eine Straße wie in meinem Fall einen gepflasterten Gehweg hat sagen, dass es eine Ausfahrt ist?