Gild die Düsseldorfer Tabelle auch wenn man an seinem Wonort keine Miete Zahlt?
Fall:
Bei der Berechnung vom Unterhalt für Kind gelten ja die Selbstbehaltsregelungen laut Düsseldorfer Tabelle,, Mindestens 1080.- netto
Wenn man keine mite Zahlt, kann man dann niedriger eingestuft werden??
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Beispiel : Miete 450.- Warm, Eigenbedarf 1080.- netto
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Beispiel: Keine Mietzahlungen an den Vermieter, Eigenbedarf weniger als 1080.- netto???
Oder ist es Egal wie viel miete man Zahlt??
5 Antworten
Ich habe hier im Forum noch eine Frage gefunden, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigt. https://www.gutefrage.net/frage/spielt-die-miete-beim-selbsterhalt-unterhalt-eine-rolle
Darin ist die Rede von 'Einzelfallprüfung'. Die genaue Prognose, ob sich der Selbstbehalt bei mietfreiem Wohnen mindert hägt auch davon ab, wie vielen Kindern Unterhalt gezahlt werden muss und ob diese zumindest den Mindestunterhalt bekommen.
LG
Es könnte, wenn du den Unterhalt zum Jugendamt überweist, gesagt werden, du hast durch das Mietfreie Wohnen einen Geldwertvorteil. Das kann dir dann so ausgerechnet werden: Dein Gehalt plus das mietfrrie Wohnen (wird mit 360€ angerwchnet). So kommst du möglicherweise in einer höheren Stufe bei deinem Gehalt und kannst demnach mehr für den Kindesunterhalt zahlen. Oder eben: Freibetrag 1080€ minus 360€, bleibt dir ein Selbstbehalt von 720€.
Genauere und korrektere Infos kann dir hier Isomatte liefern. LG
Das ist durchaus möglich,die Höhe muss aber individuell berechnet werden,zahlt man aber weniger als die Pauschale,die im Selbstbehalt für Warmmiete enthalten ist,müssten so um die 430 € - 450 € sein,dann ist das kein Geldwerter Vorteil,sondern eigene Einsparungen,man könnte sich ja auch eine dementsprechende Wohnung suchen,dann ist eine Absenkung des Selbstbehaltes nicht möglich !
Mietzahlungen bleiben bei der Unterhaltsberechnung normalerweise außer Betracht. Nur in Ausnahmefällen kann eine sehr hohe Miete das anrechenbare Einkommen verringern.
Nein, umgekehrt. Der Selbstbehalt kann bei hoher Miete nur höher ausfallen
Guckst Du in den Anmerkungen unter Punkt 5 der Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2015/index.php
Die 1080€ Eigenbedarf sind inklusive Mietkosten zu verstehen.
Wenn man mietfrei wohnt, dann kann der Selbstbehalt gesenkt werden. Dann hat man u.U. nur einen Selbstbehalt von 800€.
also auch das anrechenbare einkommen erhöhen? in diesem Fall kann dann auch weniger als 1080 .- netto angerechnet werden?? Wissen Sie das ??? ???