Gibt es Schlichtungsstelle für BG Probleme?

4 Antworten

Falsch, oder anders gesagt, nicht optimal gelaufene Operationen, die wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles nötig waren und die unerwünschte Folgen wie in Ihrem Falle zu Folge hatten, werden von der BG entschädigt wenn sich daraus eine höhere MdE ergibt.

Es spielt keine Rolle, ob es ein Behandlungsfehler war oder nicht. Die BG muss diesen veränderten Zustand, wenn er denn Unfallfolge ist, als mittelbare oder weitere Folge des Unfalles anerkennen und entschädigen. Falls sich ein Behandlungsfehler nachweisen ließe, könnten zum einen Sie selbst und auch die BG gegen das Krankenhaus, den Arzt und gegen deren Haftpflichtversicherung vorgehen und Schadenersatz verlangen, einklagen etc. Für so etwas haben die BGen eigene Regress-Abteilungen.

Der GdB ist für die BG ohne Belang, es findet auch ohne Anfrage kein Austausch zwischen diesen beiden Behörden statt. Höhere Rente gibt es erst dann, wenn die BG erkennt, dass es zu einer höheren MdE kommen kann oder wird. Das kann, muss aber nicht sein. An Ihrer Stelle würde ich eine höhere Rente beantragen, schaden kann es nicht. Ebenso muss die BG für die Kosten aufkommen, die durch die Gewährung der Hilfsmittel (wie der Gehhilfe) entstehen. Wichtig, weil Sie dann keinen Eigenanteil leisten müssen.

schonmal kontakt zu deiner KK aufgenommen? viell. können die helfen.

Harry3333 
Fragesteller
 23.08.2016, 13:03

Leider hilft die KK bei BG Fällen nicht und ein Schlichtungsversuch über die Ärztekammer wurde vom Krankenhaus abgelehnt, leider sind diese Schlichtung freiwillig.

Hier die Bilder dazu

1 Zustand jetzt - (Arzt, Berufsgenossenschaft, Schlachtung) 2 Zustand jetzt - (Arzt, Berufsgenossenschaft, Schlachtung)

Hoi.

Das Problem hat doch aber mit der BG erst einmal nichts zu tun.

Es geht hier um eine Haftpflichtfrage wegen eines möglichen Behandlungsfehlers gegen das Krankenhaus. Eventuell muss man dann klagen.

Du hast bei der BG schon einen "Verschlimmerungsantrag" gestellt? Übernimmt den die BG die weiteren Arztkosten, trotz des Behandlungsfehlers? 

Eine richtige Schlichtungsstelle ist mir auch nicht bekannt, aber man kann das Bundesversicherungsamt (BVA) als vorgesetzte Behörde der Berufsgenossenschaft einschalten, um Probleme mit einer BG zu lösen. 

"Habe aufgrund des jetzigen Zustand eine GdB erhöhung von 40 auf 50 bekommen was aber keinen Interessiert da jeder seine Entscheidung trifft."

Nein, jeder hat einen anderen Blickwinkel auf Bemessung. Beim GdB wird genau auf die Einschränkung eingegangen und diese bewertet. Bei der MdE wird nur allgemein die Einschränkung bewertet, auch wenn sie tatsächlich keinerlei Folgen nach sich zieht: Fast die Hälfte aller  Fussballbundesligaspieler bekommen eine Unfallrente aufgrund kaputter Knie/Gelenke - trotzdem sie jede Woche wieder auf dem Rasen stehen und weiterspielen.

Ciao Loki

Harry3333 
Fragesteller
 23.08.2016, 14:08

Tja Haftung ist ein Thema, warte mal ab ob die Versicherung des Krankenhauses mir eine Begründung schickt weshalb Sie das Schlichtungsverfahren abgelehnt hat.

Hatte gestern ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt und der meinte das aus seiner Erfahrung die Haftung des Ärztefehlers bei der BG liegt und diese sich dann an den Arzt wenden muss, zur Zeit bloggt die BG alles ab, bezahlt aber noch alle Behandlungen.

Da ich mir kein Gutachten leisten kann müsste ich Direkt Klage einreichen damit vom Gericht ein Gutachten gemacht wird. Muss sowieso jetzt wieder zur Kontrolluntersuchung und da ich ich wieder den Arzt wechseln muss weil die BG einigen Ärzten die D-Zulassung entzogen hat versuche ich mal da eine Aussage zu bekommen.

Lumbago666  23.08.2016, 20:29

Fast richtig. Es ist eine Haftpflichtfrage... Aber gleichzeitig eine Mittelbare Unfallfolge, falls bei der Behandlung ein Behandlungsfehler passiert ist. Die BG hat selbst Interesse daran, ihren Schaden zu bereinigen ( Paragr. 116 SGB X). 

Gutachten, die die BG einholen muss, um den Behandlungsfehler nachzuweisen kann man sich auch für einen Schmerzensgeldanspruch anfordern. 

Da BHF Fälle sehr kompliziert sind, sollte man frühzeitig einen Fachanwalt für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht beiziehen.

Lumbago666  23.08.2016, 20:35
@Lumbago666

Du kannst nur Klagen (gegen KH) wenn Du denen beweisen kannst, dass die was falsch gemacht haben. Bis dahin gelten sie als unschuldig. Ohne Gutachten kommst Du nicht weiter.