Gibt es für Einbruch Gefängnis?

7 Antworten

Ein Einbruch in eine Privatwohnung ist seit einiger Zeit ein Verbrechen.

Das ist in § 244 Abs. 4 StGB geregelt.

In diesem Fall:

ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Bedeutet: Ja, für Einbruch, sofern du Einbruch in eine Wohnung meinst, gibt es grundsätzlich erstmal Gefängnis. Ob die Strafe am Ende zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht steht wieder auf einem anderen Blatt.

Thatguy899326  18.08.2021, 14:21

Einbruch war schon immer Strafbar lol ok anders;

Wann war es denn "nicht Strafbar?"

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xdgamer007  18.08.2021, 14:28
@Thatguy899326

Hat doch keiner gesagt, dass es nicht strafbar ist.

Vorher war es ein vergehen. Mittlerweile ist es ein Verbrechen.

Siehe § 12 Abs. 1,2 StGB:

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

Belehrender Kommentar von dir leider fehlgeschlagen ^^

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Thatguy899326  18.08.2021, 14:48
@xdgamer007

Tja dann musst du dich besser ausdrücken kumpel

Kein Verbrechen hört sich an als wäre es keine Straftat

Wir sind keine justizangestellte hier

😂😂

Ausserdem liegst du mit der Annahme falsch dass es dafür Knast gibt!

Eine Bewährungsstrafe oder

oder Umwandlung der Strafe auf

Antrag der Verteidigung auf par. 35, 36 wäre auch möglich

Ich möchte nur die Frage so beantworten dass das auch jeder versteht!

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xdgamer007  18.08.2021, 15:15
@Thatguy899326
Ich möchte nur die Frage so beantworten dass das auch jeder versteht!

Ist ja auch nichts verwerfliches dran. Genauso wenig wie eine fachlich korrekte Antwort. In der Regel Antworten ja mehrere Leute. Der Fragesteller kann sich die gesuchte Info ja dann raussuchen. Weder du noch ich können im Vorfeld wissen womit besser geholfen ist.

Und wenn es jetzt eben mehrere Antworten gibt (wie jetzt hier Kurzfassung und juristische Antwort) dann stehen die Chancen doch besser, dass demjenigen geholfen ist.

Ausserdem liegst du mit der Annahme falsch dass es dafür Knast gibt!

Wie ich ja auch geschrieben habe. Die Strafe kann u.a. zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist aber erstmal trotzdem eine Haftstrafe. Nur die Form der Vollstreckung ist in dem Fall anders, nämlich Bewährung (bei Interesse in §§ 56 ff. StGB nachzulesen). Das klingt erstmal verwirrend, aber das Strafgesetzbuch ist an der ein oder anderen Stelle nun mal so geschrieben.

Antrag der Verteidigung auf par. 35, 36 wäre auch möglich

Sagt mir tatsächlich nichts. Aus Interesse: §§ 35, 36 welches Gesetzes denn?

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Thatguy899326  19.08.2021, 18:39
@xdgamer007

Oh das wundert mich jetzt aber

dass Ich etwas kenne was du nicht kennst 😂😂

Par. 35 bzw zusammen mit 36 kann beantragt werden wenn der Beschuldigte diese Taten aufgrund einer Krankheit bzw Suchterkrankung bagangen hat bzwwenn er es beweisen kann dass er i d Zeit als er die Tat beging Suchtkrank war;

Er könnte dann zusammen mit seinem Anwalt par. 35,36 beantragen um eine Therapie statt Gefängnisd zu bekommen.

(Falls die Strafe weniger wie 24 Monate ist)

So könnte er dann eine Therapie antreten (z.b. 6 Mon.) und wenn er sie erfolgreich abschliesst dann wäre er nach der Therapie (6 Monate)

Ein freier Mann er bräuchte die restlichen 18 Monate nicht in den knast; er würde einen neuen Beschluss kriegen wo er dann die 18 Monate auf Bewährung kriegt.

Falls er i d Bewährungszeit (meistens 3-5jahre) erneut Straffällig wird dann müsste er die neie Strafe + die 18 Monate in den Knast.

Eine gute sache für Kranke, spiel und drogensüchtige Menschen die ihre Tat aufgrund ihrer Krankheit begangen haben (Beschaffungskriminalität)

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Thatguy899326  19.08.2021, 18:45
@xdgamer007

Ah ja was vergessen ;

Das wäre par. 35

Par. 36 ist die Anrechnungszeit

Für den par.35

Heisst;

Falls der Mann die Therapie nach 4 Monaten abbricht dann müsste er logischerweise i d knast aber man würde ihm die 4 Momate ibd therapie von seiner Gesamtstrafe abziehen so dass er nur 20 Monate statt der 24

Monate absitzen braucht

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Wer einen Einbruch in die Wohnung eines anderen begeht, der muss gemäß § 244 StGB mit einem Strafrahmen rechnen, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.

Quelle

§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Kommt drauf an. Kann passieren. Da werden einige Faktoren berücksichtigt.

Wenn du vorbestraft bist, ja!

Sonst würde man dir eine Bewährungsstrafe geben und evtll noch Sozialstunden wenn du jugendlich bist