krauthexe am 27.05.2007 um 12:40 Uhr
Wenn ja,welchen?

Neurologe ist der Titel eines Arztes mit zusätzlicher Ausbildung im Fach der Neurologie. Als solcher beschäftigt er sich mit der Diagnose, nicht-operativen Behandlung und Erforschung von Erkrankungen oder Störungen der Nerven, der Muskeln und des zentralen Nervensystems (Gehirn, Rückenmark) des Menschen.
Der Nervenarzt beschäftigt sich in erster Linie mit der Psychiatrie.
Nein, im Volksmund wird der Nervenarzt als Kopfarzt abgestempelt. Neuro heißt Nerv. Die Frage könnte auch heißen gibt es einen Unterschied zwischen Frauenarzt und Gynäkologe (ist nicht zynisch gemeint).
krauthexe am 27. Mai 2007 12:52 Na Dein Glück,dass es nicht zynisch gemeint ist.Habe aber auf einem Arztschild gelesen:FA für Neurologie und Nervenheilkunde :-)
:-) Neurologe "Nervenarzt" Facharzt für Neurologie ( Lehre von Nervenkrankheiten) , Nervenheilkunde bedeutet zusätzliche Ausbildung in Psychatrie. Heutzutage meist miteinander verkoppelt. Sorry war doof ausgedrückt.
krauthexe am 27. Mai 2007 13:41 Siehste,jetzt sind wir Beide befriedigt.Danke!:-))

Der Neurologe ist ein Neurologe, wurde oben beschrieben. Den Nervenarzt gibt es neuerdings nicht mehr, ist ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, wie es ihn früher häufiger gab.Dieser Arzt behandelt sowohl neurologische als auch psychiatrische Patienten. Heute muß man seinen Schwerpunkt definieren, d.h. entweder Neurologie oder Psychiatrie betreiben, falls man Doppelfacharzt wäre. Früher konnte man in 6 Jahren beide Fachärzte machen , heutzutage braucht man 5 Jahre für den Neurologen alleine, hängt vor allem mit der rasanten Entwicklung vor allem in der Neurologie zusammen in Vergleich zu vielleicht vor 15 Jahren.
heisst also mit anderen Worten (so, wie ich es sehe): Beides ist identisch.
Danke,gri1su.:-))
Hm. Psychiatrie und Neurologie sind aber nicht dasselbe. Ein Neurologe beschäftigt sich z.B. mit den Auswirkungen eines Schlaganfalls. Ein Psychiater ist doch mehr für psychiatrische und psychopathologische Erkrankungen wie Psychosen u.a. zuständig.
das habe ich doch auch geschrieben. und das Eine geht oftmals in das Andere über. Aber ich gebe Dir Recht und ziehe meinen letzten Satz gerne zurück.
Ja, hattest Du auch geschrieben, daher hat mich der letzte Satz auch verwirrt. ;)