Gibt es einen Trick, die Gerichtskosten zu umgehen, die die Gerichtskasse haben will, (Vorherige Bitte um Einstellung, da man mittellos sei, Kommt GV immer?

4 Antworten

Nein, da gibt es keinen Trick. Und es ist hier ein Zivilverfahren gewesen, kein Strafprozess, also nix mit Arbeitsstunden ableisten.

Einzige Fragen: Ist das Urteil rechtskräftig? War es die erste Instanz? Falls es die erste Instanz war und das Urteil noch nicht rechtskräftig sein sollte (einen Monat nach Zustellung), wollt ihr Berufung einlegen? Seid ihr anwaltlich vertreten? DAS musst Du klären.

Wenn Du vorher keine PKH beantragt hattest, wird das jetzt nichts mehr, da dabei neben der wirtschaftlichen Situation vom Gericht die Erfolgsaussicht geprüft wird. Eine Rechtsschutz hattest Du auch nicht?

Und die Gerichtskosten sind nur ein Teil, Du bzw. ihr als Gesamtschuldner tragt auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten in voller Höhe.

Viele Grüße

CR

tgdserfgt 
Fragesteller
 05.03.2016, 00:00

test

tgdserfgt 
Fragesteller
 05.03.2016, 00:10

Ja, es war ein Zivilverfahren. Die Berufung funktionierte auch nicht, das Urteil ist rechtskräftig. Unser Anwalt hat aber immer gesagt, ich sei außen vor....heute will er nichts mehr davon wissen..... Rechtsschutz haben wie nicht. Nun versuche ich mich erstmal gegen den Kostenfestsetzungsbescheid gegen meinen Anwalt zu wehren

Dannius  05.03.2016, 12:58
@tgdserfgt

Unser Anwalt hat aber immer gesagt, ich sei außen vor...

Anscheinend ist das wieder so ein "Super-Anwalt", der sich entweder nicht klar ausdrücken konnte, bei dem man Zweifel haben muss, ob er jemals Jura studiert hat, oder der falsche Beruhigungen ausspricht, um Rechtsanwaltsvergütung zu generieren.

Beim Umgang mit Anwälten kann man nur empfehlen, wesentliche Aussagen (wie diese) noch einmal in Textform zu fixieren, z.B. als E-Mail ("Danke auch für den Hinweis, dass eine Kostenhaftung für mich ausgeschlossen ist"). Wenn er das dann nicht klarstellen würde, hätte er ein Problem.

Gibt es vielleicht Leute, die gehört haben, wie der Anwalt diese Aussage getroffen hatte?

Der Trick wäre zum Beispiel, keine Straftaten zu begehen...

tgdserfgt 
Fragesteller
 05.03.2016, 00:14

Es handelt sich um keine Straftat, ganz im Gegenteil eher in die Richtung Ausnutzen von Gutmütigkeit....Das hier zu erklären würde wohl den Rahmen sprengen.

RobertLiebling  05.03.2016, 09:43
@tgdserfgt

Diese Info, ob es sich um ein Zivil- oder Strafverfahren gehandelt hat, wäre oben schon noch hilfreich gewesen.

Im Zivilverfahren gibt es, im Gegensatz zum Strafverfahren, die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Aber da muss man sich vorher darum kümmern.

Ich weiss nicht wie es hier geregelt wird aber ich hatte so ein Fall. Die andere Person hatte Gerichtskostenhilfe bewilligt bekommen und die Gerichtskosten waren damit vollständig gedeckt. Ich mußte nichts bezahlen....

Ok. Ich schlage vor dass Du mit die verhandelt wie Du bezahlen konntest.

Einen "Trick"?? - wohl eher nicht..

Normalerweise kümmert man sich im Vorfeld um solche Angelegenheiten.., beantragt Prozesskostenbeihilfe.  Ob das im Nachhinein funktioniert weiß ich nicht.., wage ich aber zu bezweifeln.  Anruf / Nachfrage beim Gericht würde ich dir empfehlen.   ggf. Ratenzahlung??.., wie gesagt, einfach nachfragen.