Gibt es beim Zoll Zulagen im waffenführenden Bereich?

3 Antworten

Waffenträger sind mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut und erhalten eine Zulage nach Anlage I Nr. 9, IX BBesG i.H.v. 95 bzw. 190 Euro im Monat abhängig von der Dienstzeit.

Waffenträger beim Zoll nehmen vollzugspolizeiliche Aufgaben wahr und erhalten dementsprechend eine Polizeizulage nach Anlage I Nr. 9 BBesG. Die Höhe beträgt, abhängig von der Dienstzeit, nach Anlage IX BBesG 95 bzw. 190 Euro im Monat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Es wird höchstwahrscheinlich nicht so sein, kommt halt drauf an wo du arbeitest, bei Flughäfen, Bundesgrenzen und Häfen sind die Beamten verpflichtet eine Waffe zu tragen, ich weiß zwar nicht zu 100% ob es einen Unterschied vom Gehalt macht wenn man eine Waffe im Dienst trägt oder nicht, aber ich denke: "nein", da wird es eher einen Unterschied machen wo du eben arbeitest. Da ich mir aber nicht ganz sicher bin, würde ich dir empfehlen einfach mal nachzufragen.

Ps: Falls du dich nicht traust zu fragen brauchst du dir keine Sorgen zu machen, die beissen nicht xD

Lg

Stossgebet  13.01.2021, 08:57

Falsch. Waffenträger erhalten eine Polizeizulage.

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YvonneM2508  13.01.2021, 14:21

Waffenträger beim Zoll nehmen vollzugspolizeiliche Aufgaben wahr, und erhalten dementsprechend eine Polizeizulage.

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