GEZ doppelt bezahlen, wenn man die Firma im Elternhaus gründet?

5 Antworten

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Jeder Haushalt und jede Firma muss separat GEZ zahlen. Das ist bei mir auch so. Ich habe mein Büro im Wohnzimmer. Ich habe schon alles versucht, ich muss doppelt bezahlen.


Geheim0815  29.09.2015, 20:52

Was heißt du hast alles versucht? Hast du Widerspruch eingelegt und Klage erhoben?

Rockuser  29.09.2015, 21:00
@Geheim0815

Ich habe das mit meinem Rechtsanwalt besprochen. Nicht mal der sah einen Weg, die GEZ zu umgehen. Zuerst habe Ich der Gez geschrieben, aber die haben ja nicht mal nötig zu antworten. Ich habe aber auch noch eine Lagerhalle

Geheim0815  01.10.2015, 23:13
@Rockuser

Dann ist es ein schlechter Anwalt denn das sagt sogar die GEZ selbst

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/
Büro im Wohnzimmer ist nicht Beitragspflichtig...
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Lager auch nicht
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (z. B. Lager, vorübergehend aufgestellte Baustellencontainer, Heuschober oder Trafohäuschen), kein Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Geheim0815  01.10.2015, 23:15
@Rockuser

ach ja... mit der GEZ braucht man nicht schreiben... die reagieren wie du selbst gesehen hast sowiso nicht auf Briefe, bzw. lesen sie zumindest nicht und spielen Standartantwortenbingo...
Auf nen Bescheid warten... dort Widerspruch einlegen. Rest ignorieren.

HappyHund 
Fragesteller
 02.11.2015, 14:26

Versuch es mal mit § 3 Abs.1 RBStV. Bei mir hat es geklappt! Dabei ist die Firma nicht einmal in meiner eigenen Wohnung!

Die gesetzliche Regelung für die Beitragspflicht von Betriebsstätten in § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sieht vor, dass für die Betriebsstätte kein gesonderter Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, wenn sie sich in einer Wohnung befindet, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Die entscheidende Frage in deinem Fall ist also, ob es sich bei dem leer stehenden Dachgeschoß um eine eigene Wohnung handelt oder nicht. Liegt keine eigenständige Wohnung vor, reicht es aus, wenn deine Eltern für das Haus einmal zahlen. Ist es eine gesonderte Wohnung, so musst du die GmbH anmelden und dafür pro Monat einen Drittel Rundfunkbeitrag (5,83 €) bezahlen. Eine Wohnung liegt nach § 3 Abs.1 RBStV dann vor, wenn es sich bei dem Dachgeschoß um eine baulich abgeschlossene Raumeinheit handelt, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet oder genutzt wird und die Raumeinheit durch einen eigenen Eingang erreichbar ist, der nicht ausschließlich durch eine andere Wohnung betreten werden kann. Mit anderen Worten: Ist es ein Einfamilienhaus, in dem das Treppenhaus Teil der Wohnung deiner Eltern ist, so ist es keine selbständige Wohnung und du musst nichts zahlen.

Geheim0815  29.09.2015, 20:51

die GEZ definiert sich das aber so wie sie es braucht... genau wie ein Auto praktisch als Wohneinheit deklariert ist. Bauliche trennung könnte schon das andere Stockwerk oder ne Türe sein.

So ganz überzeugt ist man von seiner Rechtsauffassung aber nicht, denn wenn man das frühzeitig kund tut wird auch trotz mehrfacher direkter Aufforderung und die bitte es doch per Bescheid festzusetzen damit man den Rechtsweg weiter beschreiten kann eben kein Bescheid verschickt (zumindest in meinem Fall nicht... und das war 2013). Ich denke hier scheut man ein Grundsatzurteil und zockt lieber die ab die Zahlen. Die GEZ aggiert hier nach Gutsherrenart und definiert sich ihre Regeln selbst an der Realität vorbei (man hat ja auch schon die Registrierkassen von Maredo mal als Rundfunkempfänger deklariert :)).

Georg63  29.09.2015, 23:12
@Geheim0815

In diesem Fall ist die Regelung eindeutig und man kann unbesorgt auf weitere Maßnahmen der "GEZ" warten.

HappyHund 
Fragesteller
 02.11.2015, 14:25

Vielen Dank für den § 3 Abs.1 RBStV!

Hab dies der GEZ geschrieben und muss jetzt nichts zahlen!

Nun, es dürfte wohl eher so sein, dass Du sowohl für Dich als auch für die GmbH Rundfunkgebühren bezahlen musst, Deine Eltern ist ein Fall für sich... 

Wenn Du Dein eigenes Geld verdienst mußt Du die GEZ Gebühren bezahlen,auch wenn Du noch im Elternhaus wohnst.Da nutzt kein Rechtsanwalt oder Klage.Zahlst Du nicht,wirds noch teurer,dann droht noch eine Strafe.


Für die Firma in meinem Wohnzimmer muss ich nicht extra zahlen.